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Verbale Entgleisung im Fernsehen

Michael Vick ist der Aufsteiger der NFL-Saison. Der 30-jährige Quarterback der Philadelphia Eagles, der wegen illegaler Hundekämpfe 18 Monate im Gefängnis verbrachte, nutzte seine zweite Chance und führte die Eagles vorzeitig zu einem Platz im Play-off. Doch nicht alle stehen dem Comeback des Football-Profis positiv gegenüber.

Ein Reporter des Nachrichtensenders FOX sorgte nun mit einer verbalen Entgleisung für Kopfschütteln. Tucker Carlson, Politikexperte des konservativen US-Senders, kritisierte, dass der Quarterback der Eagles nach seinen begangenen Verbrechen gegenüber Hunden überhaupt noch am Leben sein dürfe.

„Hätte hingerichtet werden müssen“

„Michael Vick hat Hunde getötet und das in einer herzlosen und brutalen Art“, meinte Carlson bei einer Diskussionsrunde am Dienstag, „meiner Meinung nach hätte er hingerichtet werden müssen.“ Starker Tobak, mit dem sich der Sender nun auseinandersetzen muss. Offizielle Stellungnahmen von FOX, wie auch vonseiten der Philadelphia Eagles gab es unmittelbar nach der verbalen Entgleisung noch keine.

Auslöser war ein Lob von US-Präsident Barack Obama für die Philadelphia Eagles, die Vick eine zweite Chance gegeben hatten. Wasser auf die Mühlen des konservativen Senders, der bereits in der Vergangenheit mit seinen Anfeindungen, vor allem gegen die Demokratische Partei, für Aufsehen gesorgt hatte. „Wie kann der Präsident hinter jemandem stehen, der Hunde getötet hat?“, stellte sich Carlson daher die Frage.

Philadelphia Eagles Quarterback Michael Vick und Minnesota Vikings verteidiger Kevin WilliamsAP/Michael PereVicks Haftstrafe war manchem konservativen Beobachter zu wenig.

Obama hatte in einer Nachricht an Eagles-Besitzer Jeffrey Lurie betont, dass Menschen, die ihre Strafe abgesessen hätten, die Möglichkeit haben sollten, wieder einen Beitrag zur Gesellschaft zu leisten. Eine Meinung, die FOX-Analytiker Carlson nicht unterstützte. „Er war zwei Jahre im Gefängnis - und wenn schon“, so der Reporter, der sich selbst jedoch als „Christen, der Fehler gemacht hat und fest an eine zweite Chance im Leben glaubt“ bezeichnete. Nur der laut Carlson „überbezahlte Football-Spieler“ fällt nicht in diese Kategorie.

Vom Topverdiener zum Buhmann

Vick galt bereits bei seinem Einstieg in die NFL bei den Atlanta Falcons 2001 als ein zukünftiges Aushängeschild der Liga. Der Linkshänder, der neben seinem Wurfarm vor allem durch seine Athletik besticht, führte die Falcons in der Saison 2004/2005 bis ins Semifinale der Liga und scheiterte damals erst an seinem jetzigen Arbeitgeber Philadelphia. Lukrative Werbeverträge machten aus Vick den bestbezahlten Spieler der gesamten Liga.

2007 kam der große Fall des damals 27-Jährigen. Seine Verstrickung in die Organisation illegaler Hundekämpfe verwandelte den gefeierten Star zum Buhmann einer gesamten Nation. Vick wurde zu insgesamt 21 Monaten Haftstrafe verurteilt, von denen er drei Monate unter Hausarrest verbrachte, und von der NFL gesperrt. An seinen ehemaligen Club Atlanta musste Vick knapp 20 Millionen Dollar zurückzahlen.

Comeback bei den Eagles

Nach dem Ende seiner Haftstrafe gaben die Philadelphia Eagles dem Quarterback die Chance zum Comeback und ernteten dafür harsche Kritik von allen Seiten. Nach einem Jahr in der Ersatzrolle für Donovan McNabb nützte Vick in dieser Saison Verletzungen der vorgesehenen Nummer eins Kevin Kolb und spielte bisher eine der besten Saisonen seiner Karriere. Für seine Leistungen wurde der 30-Jährige von den Fans als Starting Quarterback der National Football Conference für die Pro Bowl am 30. Jänner 2011 auf Hawaii bestimmt.

Auch abseits des Football-Feldes arbeitet Vick hart an der Verbesserung seines angeschlagenen Rufs und engagiert sich nun im Kampf gegen illegale Hundekämpfe. Für Aufsehen sorgte er kürzlich mit seiner Aussage, sich wieder einen Hund als Haustier anschaffen zu wollen - vor allem für seine Kinder. Allerdings muss sich der Eagles-Star noch bis Mai 2012 gedulden. Denn dann läuft seine Bewährungszeit ab, in der es ihm verboten ist, Hunde zu besitzen.

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Publiziert am 31.12.2010