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Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde
Entgegen seinen Aussagen vor der Polizei habe sich Botwinow laut Anklage bei der Wiener Plasmapherese-Station Humanplasma sehr wohl Blut abnehmen lassen. Der ehemalige Profisportler hatte sich beim ersten Verhandlungstag am 7. September des Vorjahres für nicht schuldig erklärt und beteuert, nie bei Humanplasma gewesen zu sein.
APA/EPA/Kay NietfeldBotwinow bei den Skandal-Winterspielen 2006 in TurinGraf-Zitny lässt sich entschuldigen
Der Prozess in Leoben war am 12. Oktober 2011 vertagt worden, weil die ehemalige Weltklasseläuferin Stephanie Graf-Zitny von der Verteidigung als Zeugin beantragt wurde. Da Graf aber auch diesmal nicht vor Gericht erscheinen konnte - sie gab eine Schwangerschaft und gesundheitliche Gründe als Entschuldigung an - und sich der Prozess bis in den August gezogen hätte, kam das Gericht nun zu einem Urteil.
Richter Richard Gollner glaubte Botwinow nicht, sondern schenkte der Aussage des Humanplasma-Geschäftsführers Rudolf Meixner Glauben. Dieser hatte angegeben, Botwinow bei der Blutabnahme gesehen zu haben. Die vier Monate bedingte Haftstrafe sind auf eine Probezeit von drei Jahren festgesetzt. Die Verteidigung kündigte Berufung und eine Nichtigkeitsbeschwerde an.
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Publiziert am 09.05.2012