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Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde

Der zweifache Olympiamedaillengewinner Michail Botwinow ist am Mittwoch im Landesgericht Leoben zu vier Monaten bedingter Freiheitsstrafe verurteilt worden. Der ehemalige ÖSV-Langläufer soll bei den Dopingermittlungen gegen den früheren ÖSV-Trainer Walter Mayer gelogen haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Entgegen seinen Aussagen vor der Polizei habe sich Botwinow laut Anklage bei der Wiener Plasmapherese-Station Humanplasma sehr wohl Blut abnehmen lassen. Der ehemalige Profisportler hatte sich beim ersten Verhandlungstag am 7. September des Vorjahres für nicht schuldig erklärt und beteuert, nie bei Humanplasma gewesen zu sein.

Ex-Langläufer Mikhail Botwinov während der olympischen Winterspiele 2006 in TurinAPA/EPA/Kay NietfeldBotwinow bei den Skandal-Winterspielen 2006 in Turin

Graf-Zitny lässt sich entschuldigen

Der Prozess in Leoben war am 12. Oktober 2011 vertagt worden, weil die ehemalige Weltklasseläuferin Stephanie Graf-Zitny von der Verteidigung als Zeugin beantragt wurde. Da Graf aber auch diesmal nicht vor Gericht erscheinen konnte - sie gab eine Schwangerschaft und gesundheitliche Gründe als Entschuldigung an - und sich der Prozess bis in den August gezogen hätte, kam das Gericht nun zu einem Urteil.

Richter Richard Gollner glaubte Botwinow nicht, sondern schenkte der Aussage des Humanplasma-Geschäftsführers Rudolf Meixner Glauben. Dieser hatte angegeben, Botwinow bei der Blutabnahme gesehen zu haben. Die vier Monate bedingte Haftstrafe sind auf eine Probezeit von drei Jahren festgesetzt. Die Verteidigung kündigte Berufung und eine Nichtigkeitsbeschwerde an.

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Publiziert am 09.05.2012