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Protest von Liga abgewiesen
Der Traditionsclub kündigte an, gegen die negative Entscheidung Klage beim Ständigen Neutralen Schiedsgericht, der dritten und letzten Instanz einzubringen. Dafür haben die Linzer bis 21. Mai Zeit. LASK-Präsident Peter-Michael Reichel reagierte mit Entsetzen auf den Urteilsspruch des Protestkomitees. „Es ist unglaublich. Entsetzlich, das ist ein Wahnsinn. Dadurch ruhen die ganzen Vorbereitungen, wir sind handlungsunfähig“, war der erste Kommentar Reichels gegenüber der APA.

GEPA/Walter Luger
Reichel kann die Entscheidung der Liga nicht nachvollziehen
„Schon einmal erlebt“
Reichel kündigte an, dass der LASK „selbstverständlich“ nun auch den nächsten Schritt, den Gang vor das Schiedsgericht, antreten wird. „Wir haben das vor neun Jahren ja schon einmal erlebt. Damals ist es 3:0 für den LASK ausgegangen, aber da ging es ja um die Finanzen, diesmal handelt es sich ja offenbar um einen Formalfehler“, sagte Reichel. Gemeinsam mit dem Anwalt werde man am Dienstag die Lage besprechen.
Vorerst war Reichel nicht klar, um welchen Formalfehler es sich handle. Darüber gab auch die Bundesliga-Aussendung keinerlei Aufschluss. „Der Protest von LASK Linz wurde nicht ordnungsgemäß eingebracht und war daher gemäß den geltenden Lizenzbestimmungen zurückzuweisen“, wurde der Komitee-Vorsitzende Andreas Grundei zitiert. Die Hintergründe der Entscheidung könne man aufgrund der Verschwiegenheitspflicht nicht preisgeben, hieß es weiter.
Ligavorstand bedauert Entscheidung
Damit bleibt die erstinstanzliche Lizenzverweigerung aufrecht. Der LASK hat nun eine Woche Zeit, die Klage einzureichen. Das Urteil wird dann bis spätestens 31. Mai gefällt. Bundesliga-Vorstand Georg Pangl bedauerte die Entscheidung, die auch Einfluss auf die Relegation der Erste Liga haben könnte. „Für LASK Linz ist dieses Ergebnis sicherlich nicht erfreulich. Es ist bedauerlich, dass es dem letzten der 20 Bundesliga-Clubs im Rahmen des Lizenzierungsverfahrens nicht gelungen ist, die Lizenz zu erhalten“, sagte Pangl.
„Zur Frage der sportlichen Qualifikation bzw. des Abstiegs und der Relegation gilt es nun das Ergebnis des etwaigen Verfahrens vor dem Schiedsgericht Ende Mai abzuwarten.“ Falls dem LASK die Spielgenehmigung endgültig verweigert wird, darf der aktuell als Absteiger in die Regionalliga feststehende TSV Hartberg Anfang Juni in der Relegation antreten.
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Publiziert am 14.05.2012