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Spielverbot bis 31. Dezember
„Ich werde dieses Urteil akzeptieren, damit ich weiter Fußball spielen kann. Meine Familie und ich haben in der letzten Zeit sehr gelitten, daher bin ich jetzt sehr froh, dass das Verfahren abgeschlossen ist“, sagte Kobiaschwili, der seine Verfehlung eingestanden hatte. Sein Vertrag in Berlin läuft noch bis Ende Juni 2013. Die Rückrunde könnte der bald 35-Jährige damit noch für Hertha spielen.
Gnädig zeigte sich das DFB-Sportgericht hingegen bei Berlins Torhüter Thomas Kraft und Kapitän Andre Mijatovic. Wegen Schiedsrichterbeleidigung muss Kraft bei vier Pflichtspielen seines Vereins pausieren. Mijatovic erhielt eine Sperre von drei Partien. Auch diese beiden hatten ihre Verfehlungen zugegeben. Ursprünglich hatte der Kontrollausschuss für Kraft fünf und für Mijatovic vier Spiele Sperre gefordert. Hertha hatte die reduzierten Strafen am Montag akzeptiert - dagegen hat der Club über einen Einspruch gegen die Wertung des Relegationsspiels immer noch nicht entschieden.
„Geständnis berücksichtigt“
Mit seinem Urteil zu Kobiaschwili lag das DFB-Sportgericht deutlich unter der Forderung des DFB-Kontrollausschusses. Dieser hatte für Kobiaschwili eine einjährige Sperre gefordert. Die bisherige Rekordsperre hatte bisher der vor kurzem gestorbene Timo Konietzka inne. Im Trikot des TSV 1860 München war er in der Saison 1966/67 wegen einer Tätlichkeit gegen einen Schiedsrichter im Spiel gegen seinen Ex-Verein Borussia Dortmund zu einem halben Jahr Spielpause verurteilt worden.
„Bei der Bemessung der Sperre für Lewan Kobiaschwili wurde insbesondere sein Geständnis berücksichtigt, das auch auf das Strafverfahren und einen möglichen Zivilrechtsstreit ausstrahlen kann“, sagte der Vorsitzende Richter Hans E. Lorenz. „Im Übrigen erleidet der Spieler durch die Sperre hohe Einkommensverluste.“
Faustschlag auf Hinterkopf
Kobiaschwili hatte nach dem Abpfiff des Chaosspiels am 15. Mai (2:2) und dem damit verbundenen sportlichen Abstieg der Hertha in die zweite deutsche Liga Schiedsrichter Wolfgang Stark auf dem Treppenabgang des Spielertunnels von hinten mit einem Faustschlag am Hinterkopf getroffen. Der Unparteiische kam darauf ins Straucheln und konnte nur durch das Abstützen am Treppengeländer einen Sturz vermeiden. Er erlitt ein Hämatom im Nackenbereich. Der Unparteiische erstattete daraufhin Strafanzeige gegen Kobiaschwili.
Die Sperre des Georgiers wird rückwirkend auf den 16. Mai datiert und endet am 31. Dezember dieses Jahres, ist also auf 210 Tage festgesetzt. Der Defensivspezialist darf in dieser Zeit weder Pflicht- noch Freundschaftsspiele seines Vereins absolvieren.
Offen ist noch das Strafmaß für den Berliner Christian Lell. Wegen einer Tätlichkeit gegen seinen Gegenspieler und Schiedsrichterbeleidigung hatte der DFB-Kontrollausschuss eine Sperre von sechs Meisterschaftsspielen beantragt. Er soll in der Nachspielzeit seinen Gegenspieler Assani Lukimya-Mulongoti angespuckt und nach Spielschluss den Unparteiischen beleidigt haben.
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Publiziert am 04.06.2012