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Von 80 auf 25 Seiten gekürzt

Der ehemalige Radprofi Lance Armstrong hat wie erwartet eine zweite Klage bei einem Amtsgericht in Austin/Texas gegen die US-Doping-Agentur USADA eingereicht.

Nachdem Amtsrichter Sam Sparks zu Wochenbeginn die 80-seitige Erstfassung als überlangen „mechanisch wirkenden Vortrag standardklausulierter Vorwürfe“ ablehnte, legten die Armstrong-Anwälte am Dienstag eine überarbeitete und auf 25 Seiten zusammengekürzte Version vor.

In der Klage argumentieren sie, die USADA verletze die Rechte des Athleten und habe nicht die Gerichtsbarkeit, Anklage gegen den siebenfachen Gewinner der Tour de France zu erheben. Es wurde zudem erklärt, dass der Verband im Zuge seiner Dopinguntersuchungen gegen den Texaner gesetzeswidrig vorgegangen sein könnte.

Lance Armstrong

AP/Jim Urquhart

Armstrong geht in die Offensive

Armstrong möchte bis Samstag eine gerichtliche Entscheidung. Denn bis dann muss er offiziell auf die von der USADA erbrachten Dopingvorwürfe reagieren und ein Schiedsgericht anrufen. Sollte der 40-Jährige verzichten, könnte er lebenslang gesperrt werden und einige seiner Tour-Titel verlieren.

Drei Ex-Mitarbeiter lebenslang gesperrt

Drei frühere enge Mitarbeiter Armstrongs im US-Postal-Team sind unterdessen am Dienstag von der USADA lebenslang gesperrt worden. Es handelt sich dabei um Teamarzt Luis Garcia del Moral, den Mediziner Michele Ferrari und Betreuer Jose „Pepe“ Marti. Ihnen wird der Besitz, der Handel und die Verteilung von Dopingsubstanzen wie EPO, Steroiden, Wachstumshormonen und von Verschleierungsmitteln zwischen 1999 und 2007 zur Last gelegt.

„Diese Individuen dauerhaft aus dem Sport zu verbannen ist eine starke Botschaft und beschützt die gegenwärtige und kommende Athletengeneration vor deren Einfluss. Sie sichert die Integrität kommender Wettbewerbe“, sagte USADA-Chef Travis Tygart in einem Statement.

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