Mögliches Hoffmann-Comeback in Warteschleife

Die Entscheidung über ein Comeback von Langlauf-Olympiasieger Christian Hoffmann hängt wohl noch länger in der Warteschleife. Der Oberösterreicher hat das schriftliche Urteil der Unabhängigen Schiedskommission, die die Dopingsperre der NADA von sechs auf zwei Jahre reduzierte, zwar am Mittwoch zweieinhalb Monate nach der Verkündung erhalten. Ungeklärte Fristen machen die Voraussage des Zeitpunkts der möglichen Rückkehr aber nahezu unmöglich.

Hoffmanns wegen der langen Wartezeit bereits verstimmter Rechtsanwalt, Hans-Moritz Pott, bestätigte der APA den Erhalt der Urteilsbegründung. Über das weitere Vorgehen werde man so bald wie möglich entscheiden, kündigte er an.

Erste Voraussetzung vor der notwendigen Reintegration Hoffmanns in den Testpool des Internationalen Skiverbandes (FIS) und der Nationalen Anti-Doping-Agentur (NADA) ist die Wiederaufnahme des 37-Jährigen in den Österreichischen Skiverband (ÖSV). Dessen Langlauf-Chef Markus Gandler wollte den Fall auf Anfrage nicht kommentieren, man warte die weiteren Entwicklungen ab. ÖSV-Trainer Gerald Heigl hatte die Comebackgedanken jüngst begrüßt.

Viele Fragen noch zu klären

Die weiteren Entwicklungen sind aber nicht absehbar, denn besonders die vorgeschriebene Wartezeit nach der Wiederaufnahme in die Testpools ist strittig und wird wohl von Juristen zu klären sein. Die FIS sieht im Fall Hoffmann drei Monate vor, das Anti-Doping-Bundesgesetz ein Jahr. Unabhängig davon ist Pott der Meinung, dass die Frist bereits mit dem Urteilsspruch Mitte Juli und nicht erst mit der schriftlichen Urteilsausfertigung zu laufen beginnen müsse.

Egal welche Regelung zur Anwendung kommt - der Wiedereinstieg des wegen der Anwendung einer verbotenen Methode auch von der Schiedskommission schuldig gesprochenen Langläufers noch in dieser Saison wird zunehmend unrealistischer.

Den im Juli angekündigten Einspruch gegen das Urteil der Schiedskommission beim Internationalen Sportgerichtshof (CAS) lässt sich Hoffmann weiterhin offen. Dieser wird von seinem Anwalt wegen der hohen Kosten aber als unwahrscheinlich bezeichnet. Möglichkeiten zur Anfechtung haben freilich auch noch die NADA, die FIS und die Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA). Aber auch sie werden wie Hoffmann wohl erst nach Durchsicht der schriftlichen Ausfertigung des Urteils über das weitere Vorgehen entscheiden.

Publiziert am 03.10.2012