Radfahrer am Donnerstag 12. März 2020 in der Prater Hauptallee
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Radsport

Hobbyradler von CoV und ÖRV eingebremst

Das ungewöhnlich warme und praktisch windstille Schönwetter der letzten Tage hat trotz der wegen der Coronavirus-Pandemie verhängten Ausgangsbeschränkungen zu einem für diese Jahreszeit ungewöhnlichen Hochbetrieb auf Radrouten in und um Wien gesorgt. Die Wiener Donauinsel und daran anschließende Radwege in Niederösterreich wurden von Freizeitsportlern regelrecht gestürmt. Der Österreichische Radverband (ÖRV) nahm nun zur Ausnahmeregelung der Regierung Stellung und bremst damit die Hobbyradler ein.

Das zu beobachtende dichte Radfahrertreiben erinnerte gemeinsam mit den zahlreichen Spaziergängern, Läufern und Rollerskatern an sonstige Sommerwochenenden. Das bildete einen scharfen Kontrast zum teils wie ausgestorben wirkenden innerstädtischen Bereich und den gesperrten Sport- und Spielplätzen.

Neben oftmals dicht an dicht fahrenden Radlern waren aber auch etliche offensichtliche Regelverstöße wie Gruppenfahrten auszumachen. Als Reaktion auf die vielen Radler, sonstigen Sportler und Spaziergänger gab es auf der Donauinsel auch bereits Kontrollen und Abmahnungen der Polizei.

Keine Gruppenfahrten und nicht mehrere Stunden

Nicht nur deshalb hat der ÖRV nach Rücksprache mit Vizekanzler und Sportminister Werner Kogler (Grüne) die in der Coronavirus-Krise geltende Regelung – die sportliche Betätigung im Freien einzeln oder im gemeinsamen Haushaltsverbund erlaubt – präzisiert. Demnach sind Gruppenausfahrten, aber auch mehrstündige Einzelfahrten sowie Mountainbike-Solotouren abseits asphaltierter Straßen zu unterlassen.

„Die in der Verordnung angesprochene Sportausübung soll dazu dienen, das physische und psychische Wohlbefinden aufrechtzuerhalten und dem natürlichen Bedürfnis des Menschen nach Bewegung Rechnung zu tragen“, erläuterte Kogler und ergänzte: „Grundsätzlich gilt: Nicht alles, was nicht explizit untersagt wurde, ist in der derzeitigen Situation ratsam, wünschenswert und verantwortungsbewusst.“

Was nicht erlaubt ist

Deswegen stellte Kogler klar, dass Folgendes nicht erlaubt sei:

  • Gruppenfahrten (mit Menschen, die nicht in derselben Wohneinheit leben), weil der nötige Abstand beim Windschatten- und Nebeneinanderfahren nicht gewährleistet ist.
  • Mehrstündige Einzelfahrten, weil mit deren Dauer die Wahrscheinlichkeit eines Sturzes und einer Verletzung steigt, vermeidbare Rettungseinsätze das ohnehin stark geforderte Gesundheitssystem strapazieren oder gar Menschenleben gefährden. Aus dem gleichen Grund sollen Mountainbike-Touren abseits asphaltierter Straßen, insbesondere in den Bergen, unterbleiben.
  • Mehrstündige Einzelfahrten in höherer Intensität, weil diese die Abwehrkräfte negativ beeinflussen können.
  • Die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel, um zu „geeigneten“ Radstrecken zu gelangen.

ÖRV warnt vor Verschärfungen

Der ÖRV reagierte mit der Veröffentlichung der Ergänzungen auch auf viele Anfragen von verunsicherten Radsportlern. „Wir haben uns ohne Wenn und Aber und mit einem hohen Maß an Eigenverantwortung an alle diese Empfehlungen zu halten“, betonte ÖRV-Präsident Harald Mayer. Abgesehen davon dürfte der ankündigende Wechsel zu deutlich kühlerem und teils auch feuchtem Wetter in den nächsten Tagen ohnehin zu einer Beruhigung der Lage beitragen.

Als Warnung für Unverbesserliche sollten mögliche Verschärfungen der derzeit noch erlaubten Freiluftaktivitäten bis hin zu Verboten dienen. In Italien und Spanien beispielsweise ist Freiluftsport bereits ausnahmslos verboten, weswegen sich dort auch Radsportler auf Indoor-Einheiten verlegen mussten. Aber auch in Österreich verzeichnen die im Winter ohnehin schon beliebten Onlineplattformen für Radfahrten wie Zwift derzeit verstärkten Zulauf.