Ein Ordner steht vor einem bengalischen Feuer auf dem Spielfeld
GEPA/Florian Ertl
Bundesliga

„Problemclubs“ droht künftig Punkteabzug

Die Clubkonferenz der tipico-Bundesliga hat am Dienstag einen ersten Schritt für ein Sanktionskonzept nach sicherheitsrelevanten Vorfällen vollzogen. Die Grundsätze dieses Weges sind das Schützen der typischen Stadionatmosphäre, die Ausforschung der Einzeltäter und als letzte Konsequenz ein Punkteabzug.

Besonders der letzte Punkt könnte „Problemclubs“ künftig noch sehr teuer zu stehen kommen. Laut „Kurier“ sollen die Vereine ab der Saison 2019/20 bei dem ersten Vorfall eine Geldstrafe, beim zweiten zusätzlich eine Sektorsperre sowie einen bedingten Punkteabzug und in letzter Konsequenz bei der dritten Verfehlung eine Geldstrafe, einen Punkteabzug (für die darauffolgende Saison) und eine Sektorsperre bzw. Geisterspiel aufgebrummt bekommen.

Bei schweren Vorfällen soll damit der Handlungsspielraum des Strafsenats erweitert werden und das Recht sprechende Organ bei wiederholten Vorfällen im Sinne von Eskalationsstufen entsprechend reagieren können. Einen entsprechenden Antrag werde die Liga beim Österreichischen Fußball-Bund (ÖFB) stellen. Gleichzeitig sprach sich die Clubkonferenz – laut „Kurier“ mit einer Gegenstimme (Rapid) und zwei Stimmenthaltungen (Sturm, Hartberg) – auch für eine Erhöhung der Bewährungsfrist auf 24 statt bisher zwölf Monate aus. Die diesbezüglichen Beratungen von Bundesliga und Clubs laufen seit Monaten.

Polizisten mit Schutzausrüstung auf dem Spielfeld
APA/Herbert P. Oczeret
Ausschreitungen könnten „Problemclubs“ künftig sehr teuer zu stehen kommen

Täterausforschung rückt in den Fokus

Die wesentliche Basis des neuen Sanktionskonzeptes sind gemäß einer Bundesliga-Aussendung allerdings nach wie vor Geldstrafen, die in Verbindung mit der konsequenten Täterausforschung eine größere Relevanz gewinnen sollen. Primäres Ziel sei die Ausforschung der verantwortlichen Täter durch den Club, die Verhängung von Stadionverboten sowie gegebenenfalls ein Regress gegen die Täter.

Die erfolgreiche Identifizierung eines Täters mit entsprechenden Maßnahmen sei ein Milderungsgrund für die Strafbemessung in der Höhe von 25 Prozent, die Identifizierung mehr als eines Täter bzw. bis zu 50 Prozent der Täter in der Höhe von 50 Prozent. Bei Identifizierung von mehr als 50 Prozent der Täter seien 75 Prozent Milderung der Strafbemessung vorgesehen.

Ergänzend zu den Geldstrafen soll in den kommenden Monaten ein System erarbeitet werden, das dem Strafsenat zusätzlich die Aussprache von konkreten sicherheitstechnischen bzw. gewaltpräventiven Maßnahmen ermöglicht und dadurch eine bestmögliche Verhinderung von Vorfällen bietet.