Der Vizemeister steht zudem für zwei Jahre unter Beobachtung. „Sollte in dieser Zeit etwas passieren, dann werden wir ein weiteres ‚Geisterspiel‘ bekommen“, sagte Sturms Geschäftsführer Wirtschaft Thomas Tebbich am Freitag. Die Steirer prüfen derzeit noch einen möglichen Gang vor den Internationalen Sportgerichtshof (CAS), um Beschwerde einzulegen.
Die Entscheidung der Kontroll- und Disziplinarkammer der UEFA wurde am Donnerstagabend in Nyon im Beisein der Sturm-Verantwortlichen kommuniziert. Sie entsprach allerdings nicht der vom zuständigen Disziplininspektor bereits am 19. September (nicht öffentlich) geforderten Höchststrafe.
Dieser hatte laut Tebbich „drei gewichtige“ Empfehlungen abgegeben: „Er hatte eine 100.000 Euro Strafe gefordert, ein Spiel hinter verschlossenen Türen und zwei Jahre unter Beobachtung. Und falls in diesen zwei Jahren etwas passiert wäre, den Ausschluss für alle internationalen Bewerbe für zwei Jahre.“
Drei Monate Haft für Täter
Der Täter war bereits unmittelbar nach dem folgenschweren Wurf am 9. August identifiziert worden und ist mittlerweile zu drei Monaten unbedingter Haft verurteilt worden. Der Hartplastikbecher des 34-Jährigen hatte einen Schiedsrichterassistenten am Kopf getroffen. Der Unparteiische lag kurzzeitig blutend auf dem Rasen. Das Spiel konnte nach einer 40-minütigen Unterbrechung schließlich fertig gespielt werden. Das Rückspiel verlor Sturm daraufhin mit 0:5 und schied aus.