„Operation Aderlass“: Bedingte Haftstrafe für Radsportlerin

Die steirische Mountainbikerin Christina Kollmann-Forstner hat sich nach ihrem im Zuge der „Operation Aderlass“ nachgewiesenen Blutdoping wegen Betrugs auch vor Gericht verantworten müssen. Bei dem Verfahren vor dem Landesgericht Ried/Innkreis wurde die Marathon-WM-Zweite nach Medienberichten vom Samstag nicht rechtskräftig zu acht Monaten Haft bedingt auf drei Jahre verurteilt.

Kollmann-Forstner, der schwerer gewerbsmäßiger Betrug und Verstoß gegen das Anti-Doping-Gesetz vorgeworfen worden war, zeigte sich am Freitag vor Gericht geständig und sprach laut „Salzburger Nachrichten“ („SN“, Samstag-Ausgabe) vom größten Fehler ihres Lebens. Sie soll 42.000 Euro an Sponsorengeldern auf unlautere Weise erlangt haben. Ihr als Beitragstäter angeklagter Partner erhielt nicht rechtskräftig fünf Monate Haft auf Bewährung.

Laut „SN“ hatte der zuletzt als Servicemann im Skilanglauf tätige Emanuel M., der auch schon von der Staatsanwaltschaft Innsbruck einvernommen worden war, den Kontakt zum deutschen Arzt Mark S. hergestellt. Der Mediziner aus Erfurt gilt als Drahtzieher eines Blutdopingrings, der während der nordischen Ski-WM in Seefeld im Februar aufgeflogen war.