Georg Preidler
APA/EXPA/Reinhard Eisenbauer
Doping

Preidler wegen Betrugs angeklagt

Der im Zuge der „Operation Aderlass“ des Dopings überführte Ex-Radprofi Georg Preidler ist wegen gewerbsmäßigen schweren Betrugs angeklagt worden. Laut Staatsanwaltschaft habe der 29-jährige Steirer das geltende Anti-Doping-Reglement nicht eingehalten. Bei einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.

Wie die „Salzburger Nachrichten“ („SN“) berichten, wird Preidler vorgeworfen, „beginnend mit dem Giro d’Italia im Frühjahr 2017 bis zu seinem Dopinggeständnis regelmäßig Blutdoping praktiziert und auch Wachstumshormone genommen zu haben“, sagte Staatsanwalt Thomas Willam gegenüber der Onlineausgabe der Zeitung. Der 29-Jährige hatte im März Selbstanzeige erstattet. Inzwischen ist der Steirer wie der genauso des Dopings überführte Radprofi Stefan Denifl für vier Jahre bis März 2023 gesperrt worden.

Preidler hat gegen die Sperre laut „SN“-Angaben einen Einspruch erhoben, sie ist damit noch nicht rechtskräftig. Er sei von dem Zirkel um den deutschen Sportmediziner Mark S. angesprochen worden und habe sich vor Kurzem Blut abnehmen, aber nie rückführen lassen, sagte Preidler seinerzeit bei seinem Geständnis. Da einer der Tatorte – nämlich die Straßen-Rad-WM vor einem Jahr in Innsbruck – in Tirol lag, wird ihm der Prozess am Landesgericht Innsbruck gemacht.

Mehr als 250.000 Euro Schaden

Wie die „SN“ schreibt, war Preidler laut Innsbrucker Staatsanwaltschaft gemäß seinen Verträgen mit den jeweiligen Radsportteams und den Vorgaben des Internationalen Radsportverbands sowie jenen der Rennveranstalter verpflichtet, das geltende Anti-Doping-Reglement einzuhalten. Weil er das nicht getan habe, wird ihm nun gewerbsmäßiger Betrug mit einem strafrechtlich relevanten Schaden von insgesamt mehr als 250.000 Euro vorgeworfen.

In einer Aussendung bestätigte die Staatsanwaltschaft – allerdings ohne einen Namen zu nennen –, dass sie „gegen jenen 29-jährigen steirischen Radrennfahrer beim Landesgericht Innsbruck Anklage wegen gewerbsmäßig schweren (Sport-)Betruges“ erhoben habe, „der nach Bekanntwerden der Dopingermittlungen gegen einen deutschen Sportmediziner Selbstanzeige erstattet hatte“.

Gleichzeitig wurde festgehalten, dass die Anklage noch nicht rechtswirksam sei, „weil sie noch binnen 14 Tagen beeinsprucht werden kann. Termine für die jeweiligen Verhandlungen vor dem Schöffengericht in Innsbruck stehen daher noch nicht fest. Das Verbrechen des gewerbsmäßig schweren (Sport-)Betruges ist grundsätzlich mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis fünf Jahren bedroht“, teilte die Staatsanwaltschaft mit, ohne den Namen des betroffenen Radsportlers zu nennen.

Skandal kommt in Seefeld ins Rollen

Bei der „Operation Aderlass“ handelt es sich um eine internationale Blutdopingaffäre, die vergangenen Februar während der nordischen WM in Seefeld sowie in Deutschland losgetreten worden ist. Die Liste der mutmaßlich in den Blutdopingskandal um den deutschen Arzt Mark S. verwickelten Sportler soll 21 Namen aus acht Länder und fünf Sportarten umfassen. Darunter sind neben den beiden Radsportlern auch die österreichischen Skilangläufer Max Hauke, Dominik Baldauf und Johannes Dürr.

Die steirische Mountainbikerin Christina Kollmann-Forstner hatte sich nach ihrem im Zuge der Affäre nachgewiesenen Blutdoping wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs bereits vor Gericht verantworten müssen. Bei dem Verfahren wurde die Marathon-WM-Zweite im August nicht rechtskräftig zu acht Monaten Haft bedingt auf drei Jahre verurteilt. Sie soll 42.000 Euro an Sponsorengeldern auf unlautere Weise erlangt haben.