Tipico Bundesliga Peter Michorl (LASK) im Zweikampf mit Juergen Heil (Hartberg).
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Fußball

FIFA ringt um Lösungen bei Verträgen

Die Fußballligen befinden sich aufgrund der Coronavirus-Pandemie rund um den Globus im Standby-Modus. Dass das Kunstleder notfalls ohne Zuschauer wieder laufen soll, ist angesichts von milliardenschweren TV-Geldern so gut wie sicher. Die Saisonen werden aber in den Juni und wohl auch den Juli oder sogar August hinein laufen. Das wirft vertragsrechtliche Fragen auf. Die Bundesliga und der Weltverband ringen um Lösungen.

International ist es Usus, dass Spielerverträge mit 30. Juni auslaufen. Wie Medien aus einem Arbeitspapier des Weltverbandes FIFA zitierten, wird danach gestrebt, „dass das Auslaufen von Verträgen bis zum neuen Enddatum der Saison verlängert wird“. In Österreich wird diese Handhabung bereits praktiziert, wie es vonseiten der Beteiligten heißt.

„Die überwiegende Anzahl der Spielerverträge verlängert sich gegebenenfalls automatisch bis zum letzten Spieltag der laufenden Saison“, erklärte der Bundesliga-Vorstandsvorsitzende Christian Ebenbauer auf Nachfrage von ORF.at, räumte aber ein, dass „dieser Vereinbarung zugrunde liegt, dass Saisonen gemäß den aktuellen Verbandsregelwerken grundsätzlich mit 30. Juni enden.“

Arbeitsrechtexperten sind skeptisch

Der frühere Präsident der SV Ried und Ex-Geschäftsführer von Red Bull Salzburg, Peter Vogl, sieht die Situation als Arbeitsrechtsexperte skeptisch. „Wenn bis 30. Juni nicht fertiggespielt werden kann, werden die rechtlichen Probleme zu groß, weil Spieler wechseln, nicht mehr unter Vertrag stehen oder Leihverträge ausgelaufen sind. Das schafft rechtliche Unsicherheit“, so Vogl im Gespräch mit ORF Sport.

Arbeitsrechtliche Herausforderung in Bundesliga

Das Coronavirus sorgt in der österreichischen Bundesliga möglicherweise auch für juristische Probleme. Da viele Spielerverträge zeitlich begrenzt sind, muss die Saison bis Ende Juni beendet werden, um arbeitsrechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Der Jurist verweist dabei auf die Verträge einzelner Spieler. „Die Liga kann für eine Verlängerung der Liga ein Regulativ erlassen, aber man beseitigt damit nicht das Problem des individuellen Spieler- oder Leihvertrages“, betonte Vogl. „Das sind Versuche eines Eingriffs in bestehende, arbeitsrechtliche Verträge, die sich die Liga meiner Empfehlung nach nicht herausnehmen sollte.“ Rein rechtlich muss indes über einen Abbruch nachgedacht werden. „Wenn die Liga durch höhere Gewalt beendet werden muss, dann ist die juristisch sauberste Lösung ein Abbruch der Liga, die dann nicht gewertet werden kann.“

Spezialfall Leihverträge

Rechtsanwalt Wolfgang Rebernig, spezialisiert auf Sport- und Arbeitsrecht, sieht in Vertragsfragen im Gespräch mit der APA Leihverträge als „größtes Problem“. „Selbst wenn sich die drei Parteien – der Spieler und die beiden Clubs – einigen, gibt es verbandsrechtliche Regeln, die sich nicht so leicht aushebeln lassen.“

Treffen könnte dies bis auf Meister Salzburg und Rapid alle Bundesligisten. Der WAC hat gar fünf Leihspieler unter Vertrag. Abhilfe könnte die FIFA schaffen, sollte diese eine Ausnahmeregelung für den Ausnahmezustand finden. „Wenn es diesen Beschluss gibt, könnte das Eins-zu-eins eine Entspannung bringen“, unterstrich Rebernig.

Bundesliga hofft auf einvernehmliche Lösung

Darauf baut auch die Bundesliga, schließlich geht es nicht nur um Spieler- und Leihverträge, sondern etwa auch um das Transferfenster. „In einer Gesamtschau müssen bei einer in den Sommer hinein dauernden Meisterschaft einvernehmliche Lösungen zwischen der FIFA, UEFA (Kontinentalverband, Anm.), den Verbänden, den Ligen und den einzelnen Spielern getroffen werden“, unterstrich Ebenauer.

Bundesliga-Vorstand Christian Ebenbauer
GEPA/Christian Ort
Eine ganzheitliche Ausnahmeregelung würde Bundesliga-Chef Christian Ebenbauer begrüßen

Diesbezüglich liegt ein Papier der FIFA-Arbeitsgruppe vor, aus dem die Nachrichtenagentur Reuters zitierte: „Im Fall von überschneidenden Saisonen und/oder Anmeldefristen, und sofern nicht alle Parteien etwas anderes vereinbaren, sollte dem ehemaligen Verein Vorrang eingeräumt werden, um seine Saison mit seinem ursprünglichen Kader zu beenden, um die Integrität einer Meisterschaft zu gewährleisten.“

Hagmayr geht von Einigung aus

Das wirft wiederum auch die Frage auf, inwiefern im Sommer ablösefreie Spieler, die bereits für einen neuen Club unterschrieben haben, für ihren alten noch spielen dürfen. So besteht die Möglichkeit, dass ein Profi im Juli bereits bei seinem neuen Arbeitgeber weilen sollte. Spielerberater und Jurist Max Hagmayr führt jedoch an, dass in so einem Fall der aktuell bestehende Vertrag, wonach der betroffene Spieler bis Saisonende an seinen Verein gebunden ist, schlagend wird.

Anders verhält sich das, sollte ein Spieler schon transferiert worden sein. In diesem Fall könnte der künftige Club laut aktuellem Stand darauf pochen, dass der Akteur noch vor Meisterschaftsende die Farben wechselt. In der laufenden Saison spielberechtigt wäre er dann aber nicht, betonte Hagmayr. Geht es nach dem Ex-Profi, sollte es mit Blick auf die Solidarität unter den Vereinen aber gar nicht so weit kommen: „Ich gehe schon davon aus, dass man sich da einigen wird.“

Was die schwierige Situation der Clubs betrifft, appellierte Hagmayr gegenüber ORF Sport an die Vernunft. „Ich denke, es ist notwendig, dass man den Vereinen in dieser schwierigen Zeit auch hilft. Viele Vereine machen Kurzarbeit. Der Großteil der Spieler stimmt dieser Regelung auch zu“, merkte Hagmayr an. „Wenn es gesundheitlich vertretbar ist, müssen wir die sogenannten Geisterspiele abhalten, auch über den 30. Juni hinaus. Das ist wichtig für die Clubs, die von Sponsoren- und TV-Geldern abhängen. Ohne Spiele gibt es keine.“