Georg Preidler
APA/EXPA/Reinhard Eisenbauer
Doping

Zwölf Monate bedingt für Ex-Profi Preidler

Der ehemalige Radprofi Georg Preidler ist am Mittwoch am Innsbrucker Landesgericht wegen des Verbrechens des schweren gewerbsmäßigen Sportbetrugs zu zwölf Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Zusätzlich wurde ihm eine Geldstrafe in der Höhe von 2.880 Euro auferlegt. Er bekannte sich zu Beginn des Verfahrens teilweise schuldig. Das Urteil war vorerst nicht rechtskräftig.

Ihm wurde vorgeworfen, zwischen März 2017 und März 2019 Rennradmannschaften, Sportveranstalter und Unterstützer durch Anwendung von Blutdoping und Wachstumshormon getäuscht und zur Auszahlung von Prämien, Sponsorengeldern und Entlohnungen veranlasst zu haben. Der angeklagte Schaden belief sich auf 286.000 Euro. Die Höhe des Schadens und die Dauer des Dopings wurden erschwerend beurteilt – mildernd dagegen, dass Preidler strafrechtlich unbescholten war und teilweise ein Geständnis abgelegt habe, so Richterin Andrea Wegscheider in ihrer Urteilsbegründung.

Preidler, der ein 15-seitiges schriftliches Geständnis abgelegt hatte, gab zu, ab 2018 mit Hilfe eines deutschen Arztes Blutdoping betrieben zu haben. Er bestritt jedoch, bereits vor 2018 illegale Substanzen zu sich genommen zu haben. Am Mittwoch belastete ihn jedoch ein Zeuge, der aussagte, Preidler Spritzen und Wachstumshormon beschafft zu haben. Das habe er ihm bei einem Treffen in einer präparierten Orangensaftflasche übergeben – gemeinsam mit der Information, wie die Dopingmittel verwendet werden sollen. Preidler habe gewusst, dass es sich um illegale Substanzen handle, so der Zeuge. Den Kontakt zu dem kroatischen Zeugen soll der Zweitangeklagte, ein weiterer ehemaliger Radprofi, hergestellt haben.

Georg Preidler
APA/Zeitungsfoto.at/Daniel Liebl
Preidler hatte im Zuge der „Operation Aderlass“ Selbstanzeige erstattet

Preidler: „Selbst ruiniert“

Preidler meinte dazu, dass er nicht gewusst habe, dass es sich hierbei um illegale Substanzen gehandelt habe. Genau das erschien dem Staatsanwalt und der Richterin aber wenig glaubhaft, vor allem weil die Spritzen in einer Orangensaftflasche übergeben wurden. Die Richterin merkte zudem an, dass der Körper eines Profisportlers dessen Kapital sei und er sich daher fragen habe müssen, was in den Spritzen enthalten sei.

Der ehemalige Sportler entschuldigte sich in seinem Schlusswort noch einmal sichtlich bewegt, vor allem weil er für junge Menschen eine Vorbildwirkung gehabt habe. Er ziehe sich aus dem Sport zurück, er habe sein Leben „selbst ruiniert“. Zu seiner Verteidigung gab er aber zu Protokoll, dass sich ein französisches Team, mit dem er zuletzt einen Vertrag hatte, nicht geschädigt fühlte. Das Gericht war allerdings der Meinung, dass Preidler den Vertrag nie bekommen hätte, wenn bekannt gewesen wäre, dass er mit Dopingmitteln arbeite.

Zweitangeklagter verurteilt

Der zweitangeklagte Radfahrer wurde am Mittwoch wegen des Vergehens des schweren Betruges zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt. Er hatte zuvor zugegeben, die Kontaktdaten des Beschaffers der Dopingmittel an Preidler weitergegeben zu haben. Er wusste aber nicht, ob sich Preidler auch tatsächlich mit ihm in Verbindung setzte. Es sei ihm zwar bekannt gewesen, dass der Mann „eine dubiose Person“ sei – dass er „professioneller Doper“ sei, habe er aber nicht gewusst.

Die Behörden wurden auf Preidler im Zuge der „Operation Aderlass“ bei der nordischen Ski-WM in Seefeld 2019 aufmerksam. Im März desselben Jahres erstattete der 30-Jährige noch Selbstanzeige.