Die vorgeschriebenen PCR-Testungen, deren Kosten der ÖFB unternimmt, betreffen sämtliche Spieler und Betreuer, die sich rund ums Spiel im Kabinentrakt aufhalten. Kommt es in den ersten drei Runden zu Aufeinandertreffen zwischen einem Landesverbands- und einem Bundesliga-Verein, so erhält der Bundesliga-Club das Heimrecht. Die Bundesliga-Vereine seien bereits mit der Umsetzung des Präventionskonzeptes vertraut und verfügten über die infrastrukturellen Gegebenheiten, hieß es in der Aussendung.
Vereine der Landesverbände können jedoch einen Antrag auf Austragung des Cupspiels auf ihrer Anlage stellen, wenn die infrastrukturellen Gegebenheiten ein Spiel unter Einhaltung sämtlicher gesetzlicher Vorschriften, Verordnungen und Konzepte zulassen und die Sicherheit für die Gesundheit aller Beteiligten gesichert sei. Bei Duellen von Landesverbandsvereinen bzw. Bundesliga-Vereinen hat der bei der Auslosung erstgezogene Verein Heimrecht. Das gilt generell auch ab dem Viertelfinale.
Prämiensystem neu überarbeitet
Um die finanziellen Einbußen bei den Landesverbandsvereinen abzufedern, überarbeitet der ÖFB das Prämiensystem und trägt die Fahrtkosten für die Gastvereine bis zur dritten Runde. 64 Clubs nehmen am Cupbewerb teil. Verzichtserklärungen gibt es von den FC Juniors OÖ und FC Liefering, die Young Violets Austria Wien sind gemäß den Durchführungsbestimmungen nicht teilnahmeberechtigt. Spieltage für die erste Runde sind von 28. bis 30. August.