Da die Strafe erst mit der Urteilsverkündung in Kraft tritt, darf keine russische Mannschaft bei den nächsten beiden Olympischen Spielen und wohl auch nicht bei der Fußball-WM 2022 in Katar teilnehmen. Unbelastete Sportler können bei Großereignissen aber als neutrale Athleten antreten. Dafür müssen sie gewisse Anti-Doping-Bedingungen erfüllen. Die russische Hymne darf nicht gespielt oder gesungen werden, die russische Fahne nicht auf Teamkleidung getragen oder gehisst werden.
Auslöser für den Bann war, dass Russland eingeforderte Dopingdaten aus dem Moskauer Labor aus den Jahren 2012 bis 2015 vor der Übergabe an die WADA manipuliert und gefälscht haben soll. Sie enthalten Beweise für den Sportbetrug zahlreicher russischer Athleten, der mit Hilfe des Staates systematisch gelenkt, gedeckt und vertuscht wurde.
Nächstes Kapitel in Endlosgeschichte
Formal wurde vom WADA-Exekutivkomitee am 19. Dezember 2019 die russische Anti-Doping-Agentur (RUSADA) für vier Jahre für nicht konform mit dem Welt-Anti-Doping-Code erklärt. Die Aushändigung der Daten war die Bedingung für die Wiedereinsetzung der RUSADA im September 2018. Die Weltagentur hatte die RUSADA im November 2015 nach Aufdeckung des Dopingskandals erstmals suspendiert.
Im Zuge des CAS-Urteils darf Russland sich in den nächsten zwei Jahren nicht für Sportgroßereignisse wie Weltmeisterschaften bewerben. Bereits für diesen Zeitraum nach Russland vergebene Sportgroßereignisse müssen an einen anderen Gastgeber gehen.
In einer Anhörung hatten die WADA und Russland Anfang November ihre Positionen zum Rechtsstreit dargelegt. Gegen das Urteil kann beim Schweizer Bundesgericht Berufung eingelegt werden. Die Erfolgsaussichten beim höchsten Gericht des Landes sind gering, da es nur bei Verfahrensfehlern und Verstößen gegen die Menschenrechte eingreift und nicht über die Rechtsauslegung des CAS urteilt.