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Bundesliga

Verfahren gegen LASK eingestellt

Der LASK kommt in der Affäre um angebliche Verstöße gegen Transferregeln ohne Strafen davon. Der Senat 5 der Bundesliga stellte das Verfahren gegen den Bundesligisten am Dienstag ein – aus Mangel an Beweisen und aus formalen Erwägungen, wie die Liga mitteilte.

Vorgeworfen wurde den Linzern, gegen das Verbot des Dritteigentums an Spielerrechten (TPO-Verbot) verstoßen zu haben. Wie die Bundesliga mitteilte, konnte das nicht nachgewiesen werden – die Einstellung erfolgte aus Mangel an Beweisen als auch aus formalen Erwägungen.

Die Athletiker sehen sich angesichts der vielen Negativschlagzeilen im vergangenen Jahr unterdessen nun rehabilitiert. „Obwohl es zu massiven medialen Vorverurteilungen gekommen ist, hat in einem intensiven, vier Monate dauernden Verfahren letztendlich die Wahrheit über haltlose Vorwürfe obsiegt. Es hat keinen TPO-Verstoß gegeben und diese Tatsache wurde vom Senat 5 auch zweifelsfrei festgestellt“, ließ LASK-Rechtsanwalt Johannes Lehner wissen.

Offizielle dürfen keine Spielervermittler sein

In dem Verfahren ging es um die mutmaßliche Beteiligung des inzwischen zurückgetretenen LASK-Vizepräsidenten Jürgen Werner im Bereich der Spielervermittlung. Laut der Rechtspflegeordnung des Österreichischen Fußball-Bundes (ÖFB) darf ein Vereinsfunktionär als Offizieller nicht gleichzeitig als Spielervermittler tätig sein oder eine Funktion bei einem derart tätigen Unternehmen innehaben. Das umfasst auch eine Beteiligung an einem solchen Unternehmen.

Jürgen Werner
GEPA/Christian Moser
Ex-LASK-Vizepräsident Jürgen Werner ist wegen der Causa für 18 Monate gesperrt worden und musste sein Amt zurücklegen, das Verfahren gegen den LASK wurde hingegen nunmehr eingestellt. Jenes gegen Werner ist noch am Laufen.

Wie das Magazin „News“ Ende April berichtete, soll Werner über eine Firmenbeteiligung mit den Transferrechten von Spielern der Linzer Geschäfte gemacht und damit gegen eben jenes ÖFB-Regulativ verstoßen haben. Von der Liga wurde Werner für 18 Monate mit einer Funktionssperre belegt. Der Manager hat die Vorwürfe stets bestritten und dagegen Protest eingelegt. Dieser muss erst abschließend behandelt werden.

LASK-Transfers wurden durchleuchtet

In dem Verfahren gegen den LASK als Club habe der Senat 5 seit 23. April „intensiv die medial erhobenen Vorwürfe über mögliche Verstöße gegen das Verbot der TPO“ geprüft, teilte die Bundesliga nun mit. So seien „in Summe 42 Nachfragen und Anforderungen“ an den Verein gestellt worden, dazu kamen Einvernahmen von mehreren Zeugen und die Sichtung von „400 Seiten an relevanten Unterlagen“. Darunter fielen auch zwei Gutachten von Universitätsprofessoren sowie Verträge und Bestätigungen von Spielertransfers, hieß es in der Aussendung.

„Unabhängig von der emotional geführten Diskussion in der Öffentlichkeit hat der Senat auch dieses Verfahren stets auf einer rein rechtlichen und objektiven Basis durchgeführt und geurteilt. Nach vielen intensiven Stunden der Prüfung und Befragung von Parteien und Zeugen ist der Senat 5 zu dem Ergebnis gekommen, das Verfahren einzustellen“, sagte Thomas Hofer-Zeni, der Vorsitzende des Gremiums.