Preidler zu einem Jahr bedingter Haft verurteilt

Ex-Radprofi Georg Preidler ist am Freitag am Innsbrucker Landesgericht in einer Neuauflage seines Dopingprozesses wegen schweren gewerbsmäßigen Sportbetrugs erneut zu zwölf Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Zudem wurde dem 31-jährigen Steirer eine Geldstrafe von 1.440 Euro auferlegt. Das Urteil ist bereits rechtskräftig, Staatsanwaltschaft und Verteidigung gaben einen Rechtsmittelverzicht ab.

Preidler war im Juli 2020 in der Causa zu einer bedingten Haftstrafe in derselben Höhe und zu 2.880 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hob das Urteil nach einer Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung Preidlers jedoch teilweise auf.

Georg Preidler
GEPA/Michael Riedler

Der öffentliche Ankläger hatte Preidler vorgeworfen, zwischen März 2017 und März 2019 Rennradmannschaften, Sportveranstalter und Sponsoren durch Anwendung von Blutdoping und Doping mit Wachstumshormonen getäuscht und zur Auszahlung von Prämien, Sponsorengeldern und Entlohnungen veranlasst zu haben. Der angeklagte Schaden belief sich auf 286.000 Euro.