UEFA beschließt Charta zu Gehirnerschütterungen

Der Europäische Fußballverband (UEFA) hat eine Charta für die Vorgehensweise bei Gehirnerschütterungen von Spielern eingeführt. Die Regelungen wurden von der Medizinischen Kommission der UEFA unter Vorsitz von DFB-Arzt Tim Meyer aufgestellt und betreffen alle Spiele bei UEFA-Club- und Nationalmannschaftswettbewerben der Männer und Frauen. Im Mittelpunkt steht dabei, die Gesundheit der Akteure besser zu schützen.

Bei Verdacht auf eine Gehirnerschütterung soll der Schiedsrichter das Spiel unterbrechen, damit der Spieler oder die Spielerin vom Mannschaftsarzt untersucht werden kann. Die Behandlung sollte dabei nicht länger als drei Minuten dauern, solange es sich nicht um einen schwerwiegenden Fall handelt.

Charta empfiehlt medizinisches Videoüberwachungssystems

Der Spieler oder die Spielerin darf danach nur nach ausdrücklicher Bestätigung des Mannschaftsarztes weiterspielen. Die Charta sieht auch vor, die Clubs zum Einsatz eines medizinischen Videoüberwachungssystems zu ermutigen. Teamärzte werden zudem gebeten, in Schulungen Spieler, Trainer und Mitarbeiter über das Vorgehen bei Gehirnerschütterungen zu informieren.

Das Thema ist auch Teil der Überlegungen bei den Regelhütern des Fußballs. So läuft beim International Football Association Board (Ifab) auch eine Studie über Gehirnerschütterungen im Fußball. Dabei geht es auch darum, ob im Falle einer Gehirnerschütterung eine zusätzliche Auswechslung möglich ist.