Novak Djokovic
AP/Mark Baker
Tennis

Djokovic bekämpft Visaentzug erneut

Das Tauziehen rund um den Einreisestatus von Novak Djokovic nach Australien geht wie erwartet auch nach dem Visaentzug durch die australische Regierung am Freitag weiter. Die Rechtsvertreter des Serben kündigten kurz nach der Annullierung der Aufenthaltsbewilligung Einspruch vor Gericht an. Am Sonntag soll die endgültige Entscheidung fallen, denn bereits am Montag erfolgt in Melbourne der erste Aufschlag bei den Australian Open.

„Jede Minute, bevor das Turnier am Montag beginnt, ist kostbar“, sagte Djokovics Anwalt Nicholas Wood bei der Anhörung vor Richter Anthony Kelly am Montag in Melbourne. Das Visum des ungeimpften Djokovic war am Freitag in einer persönlichen Entscheidung von Einwanderungsminister Alex Hawke ein zweites Mal für ungültig erklärt worden. Das sei gut begründet und „im öffentlichen Interesse“, hatte der Minister mitgeteilt. Djokovic ist nicht gegen das Coronavirus geimpft und deswegen eine umstrittene Person in dem Land, das seit Beginn der Pandemie harte Regeln aufgestellt hat.

Eine Anhörung vor dem Bundesgericht am Sonntag soll jetzt Klarheit über eine Teilnahme des serbischen Tennisstars an den am Montag beginnenden Australian Open bringen. Das entschied Richter Kelly bei einer Anhörung am Freitag. Bis dahin darf Djokovic nicht abgeschoben werden. Für den Weltranglistenersten ist zudem am Samstag um 8.00 Uhr (Ortszeit) eine Anhörung bei der Einwanderungsbehörde anberaumt. Anschließend kann er von 10.00 Uhr bis 14.00 Uhr mit seinen Anwälten den Gerichtstermin am Sonntag vorbereiten. Bis dahin muss er nicht in Abschiebehaft.

Kritik an Djokovics Verhalten

Entscheidung für Anwälte unverhältnismäßig

Anwalt Wood bezeichnete die Entscheidung der Regierung als „irrational“ und unverhältnismäßig. Gleichzeitig kritisierte er, dass Minister Hawke mit seiner Entscheidung bis Freitag nach 18.00 Uhr (Ortszeit) gewartet habe und so Djokovic in eine schwierige Situation gebracht habe. Richter Kelly war bereits mit dem Fall befasst und hatte am Montag wegen eines Formfehlers der Behörden zugunsten von Djokovic entschieden, nachdem dem 34-Jährigen zunächst die Einreise in Melbourne verweigert worden war.

Die Anwälte von Djokovic könnten vor Gericht nun eine einstweilige Verfügung erwirken, die dem 20-fachen Gewinner von Grand-Slam-Turnieren vorläufig einen Start bei den Australian Open ermöglichen könnte. Denkbar ist dabei nach Medienberichten auch ein Überbrückungsvisum, bis die Rechtsmittel in der Sache ausgeschöpft sind. Im „worst case“ aus seiner Sicht könnte Djokovic bei einer Ablehung des Einspruchs vom Tennisplatz weg abgeführt werden und in ein Flugzeug Richtung Heimat gesetzt werden.

Visaentzug im „öffentlichen Interesse“

Hawke hatte am Freitag von seinem Vetorecht Gebrauch gemacht und Djokovic vier Tage nach dem ersten Urteil des Gerichts erneut die Einreise verweigert. „Heute habe ich von meinem Recht, das Visum von Herrn Novak Djokovic für ungültig zu erklären, Gebrauch gemacht“, so Hawke in einer Erklärung, „und zwar auf der Basis, dass es im öffentlichen Interesse ist, so zu handeln.“

Djokovic bekämpft Visaentzug erneut

Die Teilnahme von Novak Djokovic bei den Australian Open ist in weite Ferne gerückt. Die australische Regierung hat dem Serben das Visum entzogen. Zwar haben seine Anwälte Einspruch erhoben, die Entscheidung wird allerdings erst am Wochenende erwartet.

Er habe sich die Entscheidung nicht leichtgemacht und sorgfältig alle Unterlagen geprüft, die ihm die Einwanderungsbehörden, der australische Grenzschutz und Djokovic vorlegten. „Bei dieser Entscheidung habe ich die mir vom Innenministerium, der australischen Grenzwache und Herrn Djokovic zur Verfügung gestellten Informationen sorgfältig geprüft. Die Morrison-Regierung ist fest entschlossen, die Grenzen Australiens zu schützen, insbesondere in Bezug auf die Covid-19-Pandemie“, zitierte der „Sydney Morning Herald“ aus einer Stellungnahme.

Richtlinie von 1958 als Grundlage

Hawke begründete seine Entscheidung zum Entzug des Visums mit dem Einwanderungsgesetz des Landes. Laut der Richtlinie von 1958 kann der Einwanderungsminister ein Visum streichen, wenn eine Person ein Risiko – beispielsweise gesundheitlicher Natur – für die australische Bevölkerung darstellt. Die Annullierungsbefugnis ist in Abschnitt 133C(3) des Migrationsgesetzes verankert.

Dem Gesetz zufolge kann der Serbe nun „außer unter bestimmten Umständen“ drei Jahre lang kein Visum für Australien mehr beantragen. „Zu bestimmten Umständen gehören zwingende Umstände, die die Interessen Australiens betreffen, oder zwingende Umstände, die die Interessen eines australischen Staatsbürgers, eines ständigen Einwohners oder eines berechtigten neuseeländischen Staatsbürgers betreffen“, heißt es auf der Seite des Ministeriums.

Fall mit turbulenten Wendungen

Der Fall um Djokovic hatte in der vergangenen Woche immer neue Wendungen genommen: Am Mittwoch gestand Djokovic Fehler bei den Einreiseangaben und im Verhalten nach einer CoV-Infektion ein. Auf seinem Einreisebogen sei versehentlich eine falsche Angabe zu seinen Reiseaktivitäten vor dem Flug nach Melbourne gemacht worden, erklärte der Serbe. Es handle sich um einen „menschlichen Fehler und sicherlich nicht um Absicht“.

Auch wegen eines Interviewtermins sowie eines Treffens mit jungen Tennisspielern in seiner Heimat während seiner CoV-Infektion hagelte es Kritik an dem 34-Jährigen. Für Aufsehen sorgten auch Auftritte von Djokovics Familie bei Pressekonferenzen in Serbien. Vater Srdjan verglich die Lage seines Sohnes gar mit dem Leiden Jesu Christi: „Novak ist auf die gleiche Weise gekreuzigt worden.“ Er sei das Opfer einer „politischen Hexenjagd“. Auch die serbische Regierung hatte Australiens Vorgehen harsch kritisiert.

Nach dem Entzug des Visums gingen in Serbien die Wogen wenig überraschend wieder hoch. „Unglaublich, was der (australische, Anm.) Minister als Begründung angibt: die öffentliche Gesundheit und das Gemeinwohl. Und das in einem Land, das täglich 150.000 Neuinfektionen hat!“, schrieb Telegraf.rs und befand: „Das ist verrückt!“ „Die Verfolgung des Novak“, schrieb Blic.rs, und Informer.rs sah in einer Karikatur einer australischen Zeitung gar einen Beleg für „Lynchstimmung“.

Melbourne-Organisatoren schweigen

Zu keiner Reaktion sahen sich bisher die Veranstalter der am Montag beginnenden Australian Open veranlasst. In der Auslosung auf der Website ist Titelverteidiger Novak Djokovic auch nach wie vor als Nummer eins ganz oben angeführt. Bleibt die Entscheidung der Regierung allerdings aufrecht, dann wird der als Nummer fünf gesetzte Russe Andrej Rublew den Platz von Djokovic einnehmen und ein „Lucky Loser“ aus der Qualifikation ins Feld aufrücken.

In der Jagd nach dem Major-Rekord von 21 Titeln verbliebe somit nur noch der spanische Superstar Rafael Nadal im Feld. Ein Nichtantreten von Djokovic könnte aber auch nachhaltige Auswirkungen auf die Weltrangliste haben: Falls US-Open-Gewinner Daniil Medwedew aus Russland oder der deutsche Olympiasieger Alexander Zverev das Turnier gewinnen, würde der „Djoker“ seine Position als Erster im ATP-Ranking verlieren.