Bescheid der KommAustria

Die KommAustria hat ausgehend von einer Beschwerde der LAOLA1 Multimedia GmbH Folgendes festgestellt:

Der ORF hat im Zeitraum von Oktober 2015 bis März 2016 im Rahmen des Onlineteilangebots ‚sport.ORF.at/fussball‘ und der dazugehörigen App durch die Bereitstellung eines Livetickers, von umfangreichen Statistiken, eines ‚TV-Guides‘ und der Rubrik ‚Fanfacts‘ sowie durch die Einbindung von Postings aus Social-Media-Plattformen über die Bereitstellung von sendungsbegleitenden Inhalten und Überblicksberichterstattung hinaus vertiefende Berichterstattung angeboten und dadurch gegen den gesetzlichen Auftrag im ORF-Gesetz verstoßen bzw. die Grenzen des zu Grunde liegenden Angebotskonzepts verletzt.