Becherwurf: Gladbach siegt am „grünen Tisch“

Der Becherwurf eines Fans an den Kopf des Schiedsrichterassistenten Christian Gittelmann beim deutschen Bundesliga-Spiel gegen Borussia Mönchengladbach hat für den VfL Bochum die erwarteten Konsequenzen gegeben. Das Duell wurde vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) mit 2:0 für die Gladbacher Gäste gewertet. Das teilte der DFB am Donnerstag mit. Bochum hatte ein Wiederholungsspiel gefordert, akzeptierte das Urteil jedoch am frühen Donnerstagabend.

„Gemäß der für alle Vereine geltenden Rechts- und Verfahrensordnung des DFB ist das Spiel für den VfL Bochum mit 0:2 als verloren zu werten, da der Verein für seine Zuschauer verantwortlich ist und das Verschulden der Zuschauer dem Verein zuzurechnen ist“, wurde Stephan Oberholz, der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts, in der DFB-Mitteilung zitiert.

„Die Spielumwertung ist in Paragraph 18, Nummer 4, als Rechtsfolge zwingend und alternativlos vorgeschrieben. Ein Wiederholungsspiel oder ein Nachspielen der letzten gut 20 Minuten ist daher nicht möglich.“ Über mögliche weitere Sanktionen gegen Bochum will das DFB-Sportgericht nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss zu einem späteren Zeitpunkt gesondert entscheiden.

Die Gladbacher mit ÖFB-Teamverteidiger Stefan Lainer (ohne den CoV-infizierten Trainer Adi Hütter) hatten in der Partie vom 18. März zum Zeitpunkt des Spielabbruches in der 68. Minute mit 2:0 geführt. Schiedsrichter Benjamin Cortus hatte die Partie vor 25.000 Zuschauern zunächst unter- und eine Viertelstunde später gänzlich abgebrochen.