Benjamin Karl nach tödlichem Verkehrsunfall verurteilt

Der österreichische Snowboard-Olympiasieger Benjamin Karl ist am Freitag wegen eines tödlichen Verkehrsunfalls im Pinzgau am Bezirksgericht Zell am See zu einer dreimonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Der 36-Jährige war am 30. Juni 2021 auf der Felbertauernstraße bei Mittersill mit seinem Wagen gegen einen entgegenkommenden Pkw geprallt. Dessen 70-jähriger Lenker kam ums Leben, seine 69-jährige Ehefrau wurde schwer verletzt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Schuldspruch erfolgte im Sinne der Anklage. Karl waren fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen worden. Für die bedingte Strafe gilt eine Probezeit von drei Jahren. „Es tut mir furchtbar leid, was passiert ist. Ich kann es leider nicht mehr rückgängig machen“, sagte der Sportler vor Gericht. „Die Gedanken sind immer bei den Hinterbliebenen.“

Bei Schlechtwetter zu schnell unterwegs?

Der gebürtige Niederösterreicher, der in Osttirol lebt, befand sich am Unfalltag auf der Heimfahrt von einem Training. Dem Strafantrag der Staatsanwaltschaft Salzburg zufolge soll er bei schlechtem Wetter zunächst eine Galerie mit überhöhter Geschwindigkeit durchfahren haben.

Bei der Ausfahrt aus der Galerie war die Fahrbahn mit Hagel bedeckt. Der Beschuldigte sei unter Verletzung des Gebots des Fahrens auf Sicht ins Schleudern geraten, hieß es. Der Audi des Spitzensportlers schlitterte auf die Gegenfahrbahn und prallte gegen den entgegenkommenden Jeep des Ehepaars aus dem Pinzgau. Im Unfallbereich soll es damals laut Einsatzkräften zu einem Wettersturz mit Starkregen und Hagel gekommen sein.

Aus Sicht der Verteidigung traf Karl strafrechtlich keine Schuld, wie sein Anwalt Oscar Weiß gegenüber der APA Anfang April erklärt hatte. Der tragische Unfall sei wegen eines plötzlich auftretenden Hagelgewitters nicht zu verhindern gewesen. Der Wagen von Karl sei bei der Ausfahrt aus der Galerie manövrierunfähig gewesen.

Keine Schuldzuweisung von Hinterbliebenen

Medienberichten zufolge nahm der Sportler nach dem Unfall einerseits psychologische Hilfe in Anspruch, um das Erlebte möglichst zu verarbeiten. Zum anderen besuchte er die Familie des Todesopfers, um sich zu entschuldigen und zu reden. Niemand der Hinterbliebenen habe ihm die Schuld am Unfall gegeben, wurde Karl zitiert. Zudem habe ihm seine eigene Familie Halt gegeben.

„Es war sicher ein schwieriger Weg für ihn, nach dem Unfall Kontakt mit der Familie aufzunehmen“, befand auch die Richterin im Prozess. Mildernd habe sich zudem das reumütige Geständnis von Karl und seine Unbescholtenheit ausgewirkt. Der Verteidiger des Snowboarders nahm das Urteil an, die Bezirksanwältin gab keine Erklärung ab. Der Schuldspruch ist damit noch nicht rechtskräftig.