Das Limit wird schrittweise eingeführt. In der Saison 2023/24 dürfen 16-Jährige antreten und ab dem Winter darauf nur 17 Jahre alte Läuferinnen und Läufer. Der Dachverband zog damit die Konsequenz aus der Kontroverse um die russische Eiskunstläuferin Kamila Walijewa bei den Olympischen Spielen im Februar in Peking.
Die damals 15-Jährige war durch eine positive Dopingprobe unter Druck geraten. Bekannt wurde das Ergebnis am 8. Februar – einen Tag nach dem Sieg der Russen mit Walijewa im olympischen Team-Wettbewerb. Danach durfte die Teenagerin nach tagelangem Wirbel auch wegen ihres Status als Minderjährige dennoch im Einzel starten. Sie hielt aber dem starken öffentlichen Druck nicht stand und verpasste als Vierte eine Medaille in der Einzel-Kür.
Gesundheitliche Risiken
Im ISU-Antrag war die Einführung einer Altersbeschränkung mit gesundheitlichen Risiken für junge Eisläuferinnen und Eisläufer wie „Burn-out, Essstörungen und langfristige Verletzungsfolgen“ durch die immer höhere Zahl von Vierfachsprüngen begründet worden.
„Das ist eine sehr wichtige Entscheidung“, sagte der niederländische ISU-Präsident Jan Dijkema. „Ich würde sagen, eine sehr historische Entscheidung.“ Als Reaktion auf den Olympiaskandal in China hatte das Internationale Olympische Komitee die Weltverbände dazu gedrängt, ein generelles Mindestalter im Sport zu prüfen.