Neben der bedingten Freiheitsstrafe verhängte die Kammer eine bedingte Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu 200 Franken (197 Euro). Freigesprochen wurde Valcke vom Vorwurf der schweren ungetreuen Geschäftsbesorgung. Die Vorinstanz hatte auf eine bedingte Freiheitsstrafe verzichtet und den ehemaligen Funktionär lediglich der Urkundenfälschung schuldig befunden, die bedingte Geldstrafe aber auf 120 Tagessätze a 200 Franken festgelegt.
Valcke war die Nummer zwei im Weltfußballverband (FIFA) und die rechte Hand des damaligen Präsidenten Joseph Blatter. Nach seiner Zeit bei der FIFA fand er keine Stelle mehr. Seine Anwälte kündigten am Freitag an, dass ihr Mandant vor dem Schweizer Bundesgericht Berufung gegen das Urteil einlegen wird. Seine Verurteilung wegen Privatbestechung sei „ein Fehler und eine Fantasie“, hieß es in einer Stellungnahme. Valcke habe zudem „das Vermögen der FIFA nicht geschädigt“.
Freispruch für Chelaifi
Der Präsident von Paris Saint-Germain, Nasser al-Chelaifi, wurde hingegen freigesprochen. Der Chef des katarischen Medienunternehmens beIN Media Group war wegen Anstiftung zur ungetreuen Geschäftsbesorgung angeklagt. Wie die Strafkammer des Bundesstrafgerichts Ende Oktober 2020 sprach ihn auch die Berufungskammer frei.
Den dritten Angeklagten, einen griechischen Geschäftsmann, verurteilte die Berufungskammer wegen mehrfacher Bestechung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zehn Monaten. Vom Vorwurf der Anstiftung zur ungetreuen Geschäftsbesorgung sprach sie ihn frei.