CAS-Urteil: Leipzig erhält 21 Mio. für Augustin-Transfer

Nach einem mehr als zwei Jahre andauernden Rechtsstreit muss der deutsche Bundesligist RB Leipzig für den Transfer von Jean-Kevin Augustin von Leeds United entschädigt werden. Das urteilte der Internationale Sportgerichtshof CAS am Freitag, wie er in einer Mitteilung bestätigte. Dieser zufolge steht Leipzig eine Ablöse von fast 21 Millionen Euro zu. In einer ersten Rate muss der Premiere-League-Club rund 6,7 Millionen Euro überweisen.

Augustin war im Jänner 2020 an den damaligen Zweitligisten Leeds mit einer Kaufpflicht im Aufstiegsfall verliehen worden. Der französische Stürmer setzte sich jedoch nicht durch, Leeds verweigerte mit Verweis auf den aufgrund der CoV-Unterbrechung zum regulären Saisonende am 30. Juni noch nicht feststehenden Aufstieg. Der CAS wies den Einspruch der Briten jedoch ab und sah die Kaufpflicht zum Saisonende unabhängig von dessen Datum als bindend an.

Augustin knüpfte nie wieder an sein Leipziger Leistungsniveau an. Über den FC Nantes landete er beim FC Basel. Dort stehen in dieser Saison neun Einsätze und drei Tore in allen Bewerben in der Statistik des 25-Jährigen.