Verfahren im Fall Walijewa eingeleitet

Der Internationale Sportgerichtshof (CAS) hat im Dopingfall der russischen Eiskunstläuferin Kamila Walijewa ein Schiedsgerichtsverfahren eingeleitet. Das teilte der CAS am Montag mit. Die 16-jährige Europameisterin war am 25. Dezember 2021 bei den russischen Meisterschaften positiv auf die verbotene Substanz Trimetazidin getestet worden.

Das war erst bei den Olympischen Winterspielen im Februar in Peking bekanntgeworden, nachdem Walijewa mit dem russischen Team Olympiagold gewonnen hatte. Eine vorläufige Suspendierung war wieder aufgehoben worden, sodass sie auch im Damen-Einzel an den Start gehen durfte und als Favoritin Vierte wurde.

Die Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) hatte das Gericht in Lausanne angerufen, weil die russische Anti-Doping-Agentur (RUSADA) bisher noch keine Entscheidung getroffen hat. Die Anrufung des CAS wurde mit Artikel 15.3 der Anti-Doping-Bestimmungen der RUSADA begründet. Die Berufung sei eingelegt worden, da die RUSADA innerhalb der von der WADA gesetzten Frist keine Entscheidung getroffen habe, hieß es.

Die WADA geht von einem Dopingverstoß aus und beantragte eine vierjährige Sperre für Walijewa sowie die Aberkennung aller von ihr ab 25. Dezember 2021 erzielten Wettkampfergebnisse – mit allen sich daraus ergebenden Konsequenzen, einschließlich der Aberkennung von Medaillen, Punkten und Preisen, teilte der CAS mit. Ein Zeitrahmen für die Verkündung der Entscheidung könne noch nicht angegeben werden.