Frauen beim Fußballtraining
IMAGO/Eibner/Memmler
Bundesliga

Frauenförderung wird Lizenzkriterium

Die Vereine der Admiral Bundesliga müssen für den Erhalt der Lizenz künftig neue Kriterien erfüllen. So ist bereits ab der kommenden Saison 2023/24 die Förderung von Frauen-Fußball als verpflichtendes B-Kriterium in den Lizenzbestimmungen verankert. Wie die Bundesliga mitteilte, könne das „durch eine eigene Mannschaft, eine Kooperation oder durch weitere Maßnahmen erfüllt werden, die den Frauen-Fußball entsprechend fördern“.

Ebenfalls als B-Kriterium – bei Nichtbefolgung droht eine Geldstrafe – sind künftig CSR-Kriterien in der Lizenzierung verankert. Diese umfassen die verpflichtende Nennung einer verantwortlichen Person für den Bereich „Fußball und soziale Verantwortung“ sowie ein Strategiepapier und Maßnahmen in den Bereichen Gleichstellung und Inklusion, Bekämpfung von Rassismus, Kinder- und Jugendschutz, Fußball für alle (bspw. Barrierefreiheit) und Umweltschutz.

Auf die finanzielle Nachhaltigkeit und den beständigen Abbau von negativem Eigenkapital zielt ein neues Lizenzkriterium ab, wonach negatives Eigenkapital ab sofort jedes Jahr um mindestens zehn Prozent reduziert werden muss. Dieses ist für die kommende Saison 23/24 noch als C-Kriterium (Empfehlung) verankert, mit der Saison 24/25 wird es zum B-Kriterium, ab 25/26 zum A-Kriterium.

„Diese Kriterien und Maßnahmen sollen dafür sorgen, dass unser Fußball nicht nur als gesellschaftliches Vorbild relevant bleibt, sondern auch neue Zielgruppen anspricht, und sicherstellen, dass das finanzielle Fundament für nachhaltiges Arbeiten wesentlich ist“, erklärte der Liga-Vorstandsvorsitzende Christian Ebenbauer.

Bei Nichterfüllung drohen Geldstrafen

A-Kriterien müssen während der gesamten Spielzeit erfüllt sein, damit einem Club die Lizenz erteilt werden kann bzw. damit ein Stadion für Bundesliga-Bewerbspiele zugelassen wird und bleibt. Wird ein B-Kriterium (auch nur vorübergehend) nicht erfüllt, muss das satzungsgemäß zuständige Organ (Senat fünf) eine angemessene Frist zur Behebung des Mangels setzen und kann Sanktionen (Verwarnung, Geldstrafe) gegen den jeweiligen Club verhängen. C-Kriterien sind Empfehlungen zur Erhöhung der Qualitätsstandards.