Der ehemalige Tennisspieler Boris Becker
Reuters/John Sibley
Chronik

Becker vorzeitig aus Haft entlassen

Der ehemalige deutsche Tennisstar Boris Becker ist nach mehr als sieben Monaten Haft aus einem britischen Gefängnis entlassen worden. Wie sein Anwalt Christian-Oliver Moser am Donnerstag bestätigte, sei der 55-Jährige mittlerweile auch nach Deutschland ausgereist. „Damit hat er seine Strafe verbüßt und ist in Deutschland keinerlei strafrechtlichen Restriktionen unterworfen“, sagte Moser.

Becker war Ende April von einem Gericht in London zu zweieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden, weil er Teile seines Vermögens in seinem Insolvenzverfahren nicht ordnungsgemäß angegeben hatte. Seitdem saß er ein. Zuerst im berüchtigten Wandsworth-Gefängnis, später im etwas komfortableren Huntercombe Prison. Dass Becker nun Weihnachten wohl mit seiner Familie in Deutschland verbringen kann, verdankt er einer Sonderregel für straffällige Ausländer in Großbritannien, wonach deren Haftstrafe nach einer bestimmten Zeit erlassen wird, wenn sie das Land umgehend verlassen.

Dafür kommt jeder ausländische Häftling infrage, „der bis zu zwölf Monate vor dem frühesten Entlassungszeitpunkt aus dem Gefängnis entlassen und abgeschoben werden kann“. Nach britischem Recht können Häftlinge eigentlich erst auf Bewährung entlassen werden, wenn sie mindestens die Hälfte ihrer Gefängnisstrafe verbüßt haben. Eine Rückkehr ins Vereinigte Königreich dürfte Becker zunächst verwehrt bleiben. Doch in Deutschland wird Becker ein freier Mann sein.

Boris Becker aus Haft entlassen

Laut der britischen Nachrichtenagentur PA ist Boris Becker vorzeitig aus der Haft entlassen worden und kann nach mehr als sieben Monaten hinter Gittern Weihnachten in Freiheit verbringen.

Den schlimmsten Teil seiner Probleme hat der dreifache Wimbledon-Sieger damit wohl hinter sich gebracht. Doch laut britischem Insolvenzregister ist er noch immer nicht Herr über seine eigenen Finanzen. Der Abschluss seines Insolvenzverfahrens wurde auf unbestimmte Zeit verschoben. Einige Auflagen, wie zum Beispiel das Verbot, ohne gerichtliche Erlaubnis in Großbritannien ein Unternehmen zu leiten, gelten noch bis 2031. In einem Podcast im vergangenen Jahr hatte Becker erzählt, er müsse die Hälfte seiner Einkünfte abgeben. Wie das in Zukunft sein wird, war zunächst aber unklar.

Ein Abstieg in Raten

Die finanzielle Misere des einstigen Wunderknaben, der schon als 17-Jähriger auf dem „heiligen Rasen“ von Wimbledon einen unvergesslichen Triumph feierte, begann damit, dass er 2017 von einem Gericht in London für privatinsolvent erklärt wurde. Eigentlich können solche Verfahren in Großbritannien recht schnell beendet werden. Doch bei Becker zog es sich in die Länge. Es folgten demütigende Episoden: Unter anderem wurden ein Teil seiner Trophäen und andere persönliche Erinnerungsstücke öffentlich versteigert.

Doch es kam noch schlimmer: Sein Insolvenzverwalter warf Becker vor, Vermögensbestandteile in Millionenhöhe verschleiert zu haben. Die Tennislegende musste vor Gericht. In dem Prozess im Frühjahr plädierte Becker in allen Punkten auf unschuldig. Sein Anwalt stellte ihn als einen Mann dar, der oft mit dem Leben als Star außerhalb des Tennisplatzes überfordert war, Entscheidungen oft anderen überließ und sich kaum um die Konsequenzen seines eigenen Handelns kümmerte. Doch die Geschworenen nahmen ihm das nur zum Teil ab und befanden Becker in mehreren Anklagepunkten für schuldig.

In einem Interview, das er wenige Tage vor der Verkündung des Strafmaßes gab, sagte er unter Tränen: „Ich habe meinen Tiefpunkt erreicht. Ich werde sehen, was ich damit anfange.“ Die Realität traf ihn dann hart. Becker konnte nicht einmal Abschied nehmen von seiner Partnerin Lilian de Carvalho Monteiro und seinem ältesten Sohn Noah, die zusehen mussten, wie er nach dem Richterspruch in dem fensterlosen Gerichtssaal in London abgeführt wurde. Eine gepackte Tasche stand damals bereits neben ihm. Seitdem war von dem sonst so mitteilsamen Menschen kaum mehr etwas zu hören. Nun könnte er ein neues Kapitel seines Lebensweges öffnen.