Sportstättenbetreiber erhalten Energiekostenausgleich

Der Energiekostenausgleich für Sportstättenbetreiber in Anbetracht der Energiekrise ist unter Dach und Fach. Vizekanzler und Sportminister Werner Kogler (Grüne) sowie Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) haben am Donnerstag nach Beratungen im Haus des Sports mit den Sportlandesräten von Wien, Niederösterreich, Oberösterreich und dem Burgenland die mit 15 Millionen Euro dotierten Unterstützungsmaßnahmen konkretisiert.

Dieses Instrument wird gemeinnützigen Sportstättenbetreibern, in der Regel Sportvereinen sowie Sportdach- und -fachverbänden, zugutekommen. „Unser erklärtes Ziel ist, dass das Sportangebot in den Vereinen im bisherigen Ausmaß weitestgehend aufrechterhalten werden kann und Sportvereine nicht gezwungen sind, unvertretbare Erhöhungen bei Mitglieds- und Benützungsgebühren vornehmen zu müssen“, sagte Sportminister Kogler.

Ersatzrate für Mehrkosten

Der Ausgleich für den Sport orientiert sich stark am Energiekostenzuschuss des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft. Demzufolge erhalten Sportstättenbetreiber eine Ersatzrate der Mehrkosten für Strom, Erdgas, Fernwärme etc., die im Vergleich zu einer definierten Vergleichsperiode in der Vergangenheit angefallen sind. Diese Ersatzrate wird sich in der ersten Förderperiode (1. Juli bis 31. Dezember 2022) auf 40 Prozent, in der zweiten und dritten Förderperiode (1. Jänner bis 30. Juni; 1. Juli bis 31. Dezember 2023) auf jeweils 70 Prozent belaufen.

Kogler: „Die Begünstigten werden Sportstättenbetreiber sein, die für ihre Energiekosten selbst aufkommen müssen. Voraussetzung für die Förderung ist aber, dass der Sportstättenbetreiber den Fördervorteil an die Sporttreibenden, die Mitglieder bzw. die eingemieteten Vereine weitergibt.“

Details noch offen

Die Bundes-Sport GmbH (BSG) wird die Förderung abwickeln, Details werden noch erarbeitet, und im März ist eine Antragstellung möglich. Ab April sollen erste Auszahlungen erfolgen. „Mein besonderer Dank gilt den Dachverbänden, die in Einzelfällen bereits jetzt Überbrückungshilfen anbieten. Möglich gemacht hat das unter anderem die Erhöhung der Bundessportförderung und damit auch des Bundesvereinszuschusses, die 2022 mit großer Unterstützung von Finanzminister Brunner gelungen ist“, meinte Kogler.

Für diese Förderung kommen ausschließlich Sportstättenbetreiber in Betracht, die keine andere Förderung für ihre Sportstätte erhalten können. „Wir stellen weiteres Geld für Österreichs Sportvereine zur Verfügung. Denn es ist richtig und wichtig, den heimischen Sport zu unterstützen. Konkret wird ähnlich wie für Unternehmen ein Energiekostenzuschuss für jene Sportinstitutionen implementiert, die nicht unternehmerisch organisiert sind. Jetzt wird an der raschen Ausgestaltung der Richtlinien gearbeitet“, versprach Brunner. Die aktuell hohen Energiekosten seien eine Herausforderung für den Breitensport.