Eckfahne des LASK
IMAGO/Daniel Scharinger
Bundesliga

LASK muss vorerst auf Lizenz warten

Der Senat 5 der Österreichischen Bundesliga hat am Freitag 16 Bewerbern für eine Lizenz der Admiral Bundesliga bzw. zwölf Antragstellern auf eine Zulassung der 2. Liga in erster Instanz seinen Sanctus gegeben. Prominente Ausnahme ist der LASK, dem nach dem kurzfristigen Trainerwechsel die Bundesliga-Lizenz vorerst verweigert wurde. In Linz kündigte man umgehend Protest an.

Erst am Mittwoch hatte sich der LASK vom glücklosen Thomas Sageder getrennt und durch das Gespann Thomas Darazs und Maximilian Ritscher ersetzt. Damit wähnte man sich bei den Linzern in Sachen Lizenz auf der sicheren Seite.

Trotzdem verweigerte der Senat 5 unter dem Vorsitz von Thomas Hofer-Zeni den Oberösterreichern die Spielberechtigung für die oberste Liga und erteilte nur die Zulassung für die zweite Spielstufe. „Der Senat 5 hat die Trainernachbesetzung so gewürdigt, dass nicht ausreichend klargestellt worden ist, dass ein Cheftrainer eine Pro-Lizenz hat“, sagte Ligavorstandsvorsitzender Christian Ebenbauer.

„Sämtliche Vorschriften erfüllt“

„Wir haben sämtliche formaljuristische Vorschriften der Bundesliga vollumfänglich und zu jedem Zeitpunkt erfüllt. Nach der Benennung des neuen Trainerteams um Thomas Darazs und Maximilian Ritscher hat Darazs als Inhaber der UEFA-Pro-Lizenz das Amt des Cheftrainers übernommen, was wir umgehend bei der Liga gemeldet haben", erwiderte LASK-Geschäftsführer Radovan Vujanovic. Der Manager bezeichnete die Entscheidung der Liga als „unbegreiflich und willkürlich“. Ein Protest gegen das Urteil wurde ebenfalls umgehend angekündigt.

Thomas Sageder  und Thomas Darazs (LASK)
GEPA/Manuel Binder
Dass Darasz, hier rechts neben Ex-Coach Sageder, die nötige Trainerlizenz besitzt, schien den Senat kaltzulassen

„Der Senat 5 gelangte offensichtlich ausschließlich aufgrund der Anwesenheit von Maximilian Ritscher bei der Pressekonferenz am Mittwoch dennoch zur Auffassung, dem LASK anders als in den vergangenen Jahren infolge des Trainerwechsels die Lizenz in erster Instanz nicht zu erteilen“, hieß es weiter.

„Unterschiedlich gelagerte Fälle“

Gegen den Senat-5-Beschluss können die Clubs bestimmungsgemäß innerhalb von acht Tagen beim Protestkomitee schriftlich Protest erheben – die Frist endet heuer am Montag, dem 22. April. Die Entscheidung des Protestkomitees wird heuer bis Montag, 29. April, getroffen sein. Damit endet dann der Instanzenweg innerhalb der Bundesliga. Danach kann innerhalb von acht Tagen Klage beim Ständigen Neutralen Schiedsgericht eingebracht werden.

Vonseiten der Liga ging man auf die Verweigerung der Lizenz für den LASK in einer ersten Aussendung nicht ein. Einzig der Vermerk „personell“ war angefügt. Der Lizenzierungs- und Zulassungsprozess sei von „einigen unterschiedlich gelagerten Fällen geprägt“ gewesen, so Hofer-Zeni in der Aussendung, was es ihm und seinen Kollegen „nicht einfach gemacht“ hätte: „Erfreulich ist jedoch, dass einerseits die Clubs durch ihre Vorarbeit und andererseits auch die vorgenommenen Klarstellungen in den Bestimmungen, im Vergleich zu den Vorjahren, für eine höhere Qualität in den Antragsunterlagen gesorgt haben.“

Auflagen für Quartett

Anders als der LASK wurde etwa der Wiener Austria, die aufgrund ihrer finanziellen Probleme zu den Wackelkandidaten zählte, diesmal die Lizenz in erster Instanz erteilt. Die Violetten müssen jedoch „aktualisierte Zukunftsinformationen“ und „monatliche Berichterstattung über die wirtschaftliche Situation“ an die Liga übermitteln. Bei den Wienern sei im Gegensatz zu den vergangenen Jahren die Vorarbeit im Verein ausschlaggebend gewesen, erklärte Ebenbauer. „Das ist im Wesentlichen die Deckung des Budgets und die positive Fortbestandsprognose.“

Mit Austria Klagenfurt („aktualisierte Zukunftsinformationen und monatliche Liquiditätsberichterstattung“) sowie Austria Lustenau und TSV Hartberg (jeweils „Strategiepapier Fußball und soziale Verantwortung“) erhielten drei weitere Bundesligisten die Lizenz nur unter Auflagen.

Trio muss in 2. Liga noch bangen

Eine Ebene tiefer bekamen Zweitligaspitzenreiter GAK, SKN St. Pölten, SV Ried, der FAC und die Admira die Lizenz für die höchste Leistungsstufe zugesprochen. Drei aktuelle Zweitligisten stehen unterdessen vorerst ohne Zulassung für die nächste Saison da: FC Dornbirn (finanzielle Gründe), DSV Leoben (finanziell) und SV Stripfing/Weiden (infrastrukturell). Größtes Sorgenkind ist Leoben, wo „die Auflagen, die man im Winter erteilt hat, nicht erbracht worden sind. Das ist vor allem ein geprüfter Zwischenabschluss und das Budget“, sagte Ebenbauer. „Dornbirn hat einfach noch die Liquidität nachzuweisen, dass die Saison 2024/25 ausfinanziert ist.“

Erfolgreich um die Zulassung bemüht haben sich der ASK Voitsberg, SK Sturm Graz II (Regionalliga Mitte), SK Rapid II (Regionalliga Ost) und SC Imst 1933 (Regionalliga West). Verweigert wurde sie dem Kremser SC (Regionalliga Ost), Hertha Wels und den LASK Amateuren (beide Regionalliga Mitte) sowie Austria Salzburg (Regionalliga West). Beim derzeitigen Stand in den Regionalligen könnte man nur mittels Sonderbestimmung und Nachrücken von Clubs, die nicht unter den Top Zwei gelandet sind, auch nächste Saison eine zweithöchste Spielklasse mit einem 16er-Feld stellen.