Training von St.Pölten-Spielern
GEPA/Walter Luger
Bundesliga

FIFA bleibt gegenüber St. Pölten hart

Der SKN St. Pölten darf erst ab Jänner 2020 neue Spieler verpflichten. Das ist das Ergebnis einer Anfrage des Elften der tipico-Bundesliga an die FIFA, ob Wechsel von vertragslosen Spielern nach Ende des Transferfensters möglich wären.

Wie die Niederösterreicher am Donnerstag bekanntgaben, sei das nicht möglich. Laut einer Information des Weltverbandes wurde in die FIFA-Rechtsordnung eine Klausel aufgenommen, die im Fall einer Transfersperre Spielerwechsel nach Ende des Transferfensters am 2. September unterbindet.

St. Pölten hatte sich Hoffnungen gemacht, dass die im Jänner für zwei Perioden ausgesprochene Sanktion im Herbst nicht mehr gültig ist. Der SKN darf somit erst ab 2. Jänner 2020 wieder Spieler verpflichten.

„Haben jetzt endlich Gewissheit“

„Wenn auch diese Nachricht nicht erfreulich ist, so haben wir jetzt endlich Gewissheit über das Datum für mögliche Neuverpflichtungen und wir können uns nun darauf einstellen“, wurde General Manager Andreas Blumauer in einer Clubaussendung zitiert. Die Sanktion gilt nicht nur für das Profiteam, sondern auch für Nachwuchsmannschaften.

Hintergrund ist ein Rechtsstreit um den ehemaligen Spieler Alhassane Keita, der bei der Ausfechtung einer Klage seines Ex-Clubs Aradippou aus Zypern den Bundesligisten belastet haben soll. Der Vertrag des Stürmers aus Guinea in St. Pölten war im Jänner 2017 nach einem Trainingsstreit aufgelöst worden. Der Internationale Sportgerichtshof (CAS) lehnte den Einspruch des Vereins gegen die Sperre Ende Juli aus formalen Gründen ab.