Freiburg darf neues Stadion abends nicht nutzen

Keine Spiele am späten Abend, keine Spiele Sonntagmittag – ein Gerichtsbeschluss aus Lärmschutzgründen hat dem SC Freiburg ein großes Problem mit seinem neuen Stadion beschert. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat dem deutschen Bundesligisten nach Klagen von Anwohnern die Nutzung seiner sich derzeit im Bau befindlichen Fußballarena am nördlichen Stadtrand nach 20.00 Uhr sowie an Sonntagen auch zwischen 13.00 und 15.00 Uhr untersagt.

Das Stadion für rund 35.000 Zuschauer befindet sich derzeit im Bau und soll etwa 76 Millionen Euro kosten. Zur kommenden Saison will der Sport-Club umziehen. Das Duell gegen RB Leipzig am Samstag (15.30 Uhr) sollte das letzte Bundesliga-Spiel zwischen diesen beiden Clubs an der alten Spielstätte Schwarzwald-Stadion sein. Eine Stellungnahme des Vereins oder der Stadt gab es auch vier Stunden nach Bekanntgabe der VGH-Beschlusses noch nicht.

Vier Anstoßzeiten betroffen

Mehrere Anwohner hatten nach der Baugenehmigung für das neue Stadion des SCF geklagt und waren vor dem Verwaltungsgericht Freiburg damit gescheitert. Der VGH gab den Beschwerden nun teilweise statt. Der Beschluss ist nicht anfechtbar. In dem noch ausstehenden Hauptsacheverfahren kann das Gericht aber noch zu einer anderen Einschätzung kommen – also sowohl den Klägern in weiteren Punkten recht geben als auch die Sperrzeiten aus Lärmschutzgründen doch noch reduzieren. Der Beschluss des VGH datiert auf den 2. Oktober und wurde am Mittwoch kommuniziert.

Betroffen sind nach derzeitiger Lage vier der aktuell gültigen Anstoßzeiten an Spieltagen der Bundesliga (Freitag 20.30 Uhr, Samstag 18.30 Uhr, Sonntag 13.30 Uhr, Montag 20.30 Uhr). Um eine Lizenz der Deutschen Fußball-Liga (DFL) für die kommende Saison zu erhalten, muss der SC Freiburg nun bis zum Beginn des Lizenzierungsverfahrens im Frühjahr eine Lösung finden. Alle Clubs sind laut Statuten dazu verpflichtet, für alle Anstoßzeiten und Termine ein Stadion bereitzuhalten – oder eine Ausweichspielstätte zu benennen.