Bestimmungen und Fristen würden dabei angepasst werden. „Somit können die Lizenzen und Zulassungen Mitte Mai bestimmungsgemäß erteilt werden“, meinte Landthaler nach einer Videokonferenz der Bundesligisten. Gemeinsames Ziel sei es, im nächsten Jahr zur Normalität zurückzukehren und die Meisterschaft mit so vielen Clubs wie jetzt spielen zu können. „Ich bin mir sicher, dass wir als Solidargemeinschaft nur zusammen die Krise bewältigen werden“, sagte Landthaler.
Für die Vereine ist nicht nur das Verbandsrecht maßgeblich, sondern auch das Unternehmensrecht. „Hier ist vorgesehen, dass jedes Unternehmen bei einer krisenhaften Entwicklung prüfen muss, ob der Fortbestand gesichert oder gefährdet ist“, so Landthaler. Das eruieren nun die Clubs. „Wir werden hier als Bundesliga sicher nicht strenger sein, als es das österreichische Gesellschaftsrecht vorsieht“, kündigte Landthaler an.
Bundesliga: Neustart bereitet Kopfzerbrechen
Der Vorstand der tipico-Bundesliga hat am Donnerstag kein konkretes Datum für den Wiederbeginn der Bundesliga genannt. Ein Neustart könnte aber Mitte Mai erfolgen. Damit dieser Termin eingehalten wird, müssen allerdings noch zahlreiche offene Fragen und Aspekte geklärt werden.
Reger Austausch mit Sportministerium
Eine wichtige Rolle spielt dieser Tage auch das Sportministerium, mit dem man sich in regem Austausch befindet. „Hier geht es darum, die zweckmäßigste Möglichkeit zu finden, um unseren Clubs, die massiv von der Krise betroffen sind, Ausgleichszahlungen oder Liquidität zukommen lassen zu können“, sagte der Ex-Rapid-Finanzchef.
Momentan gehen noch alle davon aus, dass die Saison, in der „nach 69 Prozent der Spiele bereits 78 Prozent des Bruttowerbewertes der Vorsaison erreicht werden konnten“, zu Ende gebracht werden kann. Das Szenario eines möglichen Abbruchs hängt aber als Damoklesschwert über den Clubs.
Diese wären im Fall der Fälle klarerweise unterschiedlich betroffen. „Man kann das nur von Club zu Club beurteilen, eine pauschale Aussage kann man da nicht machen“, so Landthaler. Viel hänge dabei auch insgesamt vom Zeitpunkt des Abbruchs sowie den Verhandlungen mit den Partnern ab.