LASK-Vize Juergen Werner und Coach Valerien Ismael mit Gesichtsmasken
GEPA/Manfred Binder
Bundesliga

Verhandlungskrimi in Causa LASK beginnt

Am Mittwoch ist in der Causa LASK der erste Verhandlungstermin vor dem Senat 1 der tipico-Bundesliga angesetzt. Nachdem das Oberhaus wegen Verstößen gegen das coronavirusbedingte Mannschaftstrainingsverbot ein Verfahren gegen den aktuellen Tabellenführer eingeleitet hat, könnten auf die Linzer harte Sanktionen zukommen. Der LASK, der die illegalen Einheiten zugegeben und Kooperation versprochen hatte, sieht sich zwar in einer guten Rechtsposition, Experten erwarten dennoch eine empfindliche Strafe.

Aufgrund des Aktenumfangs ist am Mittwoch voraussichtlich noch kein Urteil zu erwarten, betonte die Bundesliga vergangene Woche. Der LASK, der am 14. Mai mit einer illegal installierten Kamera überführt worden war, hatte sich tags darauf reumütig gezeigt und gab vier verbotene Mannschaftstrainings zu. Ihrer Stellungnahme gegenüber dem Senat 1 legten die Oberösterreicher vergangene Woche aber auch vermeintlich belastendes Fotomaterial der Konkurrenz bei.

Im Falle einer Verurteilung sieht der maßgebliche Paragraf 111a der ÖFB-Rechtspflegeordnung („Verletzung des Fair-Play-Gedankens“) folgende Sanktionsmöglichkeiten vor: a) Ermahnung; b) Sperre von ein bis zwölf Pflichtspielen; c) Funktionssperre von einem Monat bis einem Jahr; d) Geldstrafe von bis zu 15.000 Euro; e) Austragung eines oder mehrerer Spiele unter Ausschluss eines Teiles oder der gesamten Öffentlichkeit; f) Abzug von Punkten; g) Wettbewerbsausschluss; h) Zwangsabstieg; i) Ausschluss aus dem Verband. In den Tagen nach dem Bekanntwerden forderte die Konkurrenz mitunter drakonische Strafen.

„Wir sind in einer guten Rechtsposition“

„Ich glaube, wir sind in einer guten Rechtsposition“, betonte LASK-Präsident Siegmund Gruber allerdings in jener eilig einberufenen Pressekonferenz, in der die Athletiker in Person von Vizepräsident Jürgen Werner („Das war ein Blödsinn“) und Trainer Valerien Ismael („Ein Fehler und dafür stehen wir auch gerade“) sich entschuldigten. „Wir haben es nicht gemacht, weil wir uns einen Vorteil verschaffen wollten, sondern wir haben auf die Gesundheit der Spieler geschaut, da diese viele englische Wochen spielen müssen“, erläuterte Werner. Gruber, der seine Funktion als Mitglied des Bundesliga-Aufsichtsrats ruhend gestellt hatte, will erst am Tag, als das Verfahren eingeleitet worden war, von der Bundesliga in Kenntnis gesetzt worden sein.

Pressekonferenz mit LASK-Trainer Valerien Ismael, LASK-Vizepräsident Jürgen Werner und Vereinspräsident Siegmund Guber
GEPA/Manfred Binder
Trainer Valerien Ismael, Vizepräsident Jürgen Werner und Präsident Siegmund Gruber zeigten sich am 15. Mai reumütig

Gruber, der damals auch LASK-Überlegungen für ein Trainingslager in Schweden wegen geringeren Einschränkungen bestätigt hatte, deutete zu diesem Zeitpunkt an, dass dem Club auch Fotos zugetragen worden wären, auf denen die von der Regierung erlassene Verordnung zum Kleingruppentraining im Training ebenfalls nicht eingehalten worden sei. Einen Zwischenfall bei Rapid Wien, der aufgrund eines Medientermins auch mit einer Kamera festgehalten worden war, zog eine Entschuldigung, aber kein Verfahren nach sich. Jene Aufnahmen, die der LASK eingereicht hatte, ebenfalls nicht.

Experten rechnen mit empfindlicher Strafe

Der Senat 1, der sich als Straf- und Beglaubigungsausschuss aus acht Juristen zusammensetzt, könnte bereits am Mittwoch zu einem Ergebnis gelangen, davon ist aber eben aufgrund des Aktenumfangs nicht auszugehen. Andere Juristen rechnen in der Mehrheit mit einer empfindlichen Strafe, der Wiener Rechtsanwalt Wolfgang Rebernig hielt kurz nach Bekanntwerden der Causa neben einer Geldstrafe einen Punkteabzug für die realistischste Variante.

Der am Internationalen Sportgerichtshof in Lausanne als Mediator tätige Sportjurist Thomas Wallentin merkte im „Kurier“-Interview zuletzt einen „relativ großen Ermessensspielraum“ an, da es keinen vergleichbaren Fall in der Vergangenheit gegeben habe, er gehe aber von einer „sehr empfindlichen“ Strafe aus. Eine Einschätzung sei aber schwierig. „Das ist ganz schwer abzusehen. Es könnte einen Abzug von sechs bis zu zwölf Punkten und eine erhebliche Geldstrafe geben.“

Konkurrenz fordert „drakonische Strafe“

Die Konkurrenz in Form der anderen elf Bundesligisten forderte ohnehin nahezu täglich eine harte Strafe für den Spitzenreiter – in seltener Einigkeit auch die beiden Wiener Großclubs Rapid und Austria. Austria-Vorstand Markus Kraetschmer sprach etwa von „einer drakonischen Strafe“. Die Liga habe zuvor wochenlange Arbeit „für eine Solidarität und ein Konzept“ verrichtet, „die Vorgangsweise des LASK war es aber, die Regeln systematisch zu brechen. Somit erwarte ich mir auch, dass der Senat die ganze Sache ordentlich aufarbeitet und eine drakonische Strafe als deutliches Signal ausspricht.“

Der LASK selbst äußerte sich seit jener Pressekonferenz nicht mehr öffentlich. Sollte es zu einer Verurteilung kommen, gemeinhin wird bis zur Wiederaufnahme der Bundesliga am 2. bzw. 3. Juni gerechnet, kann der LASK beim Protestkomitee aktiv werden, als letzte Instanz wäre das Ständige Neutrale Schiedsgericht zuständig. Der LASK betonte bereits, die Causa nicht unnötig in die Länge ziehen zu wollen. Das wird aber wohl vom Ergebnis des Senats abhängen. Der Neubeginn der Bundesliga startet also mit einem Krimi abseits des Rasens.