LASK beim Training
GEPA/Manfred Binder
Bundesliga

LASK kassiert sechs Punkte Abzug

Der Senat 1 der Bundesliga hat den LASK am Donnerstag zu einem Abzug von sechs Punkten und einer Geldstrafe von 75.000 Euro verurteilt. Das Urteil wurde wegen Verstößen gegen den Grundgedanken des Fairplay ausgesprochen. Die Linzer hatten vor wenigen Wochen verbotenerweise Mannschaftstrainings durchgeführt.

Durch das Urteil rutscht der LASK mit nun 21 Punkten in der Tabelle von Platz eins auf Platz zwei zurück, der Rückstand auf den neuen Spitzenreiter Red Bull Salzburg (24 Punkte) beträgt zehn Runden vor Schluss drei Zähler. Rapid hat als Dritter 20 Punkte auf dem Konto. Bekanntgegeben wurde das Strafausmaß zunächst nicht von der Liga, sondern vom LASK, der das Urteil „mündlich verkündet bekommen“ hat und umgehend einen Einspruch gegen die Entscheidung ankündigte.

Die Linzer werden „das Protestkomitee der Bundesliga als in zweiter Instanz zuständiges Gremium“ anrufen, wie der Club in einer Presseaussendung mitteilte. „Konkret erachten wir die im Urteil ausgesprochenen Sanktionen (…) als unverhältnismäßig. Wir haben daher unser Recht wahrgenommen und umgehend Protest gegen das überschießende Urteil eingelegt“, schrieben die Linzer.

Punkteabzug für LASK

Da der LASK ein Mannschaftstraining abgehalten hat, als das coronavirusbedingt verboten war, werden ihm in der Meistergruppe nun sechs Punkte abgezogen.

„Massives Foul innerhalb der Fußballfamilie“

Senat-1-Mitglied Johannes Wutzlhofer bezeichnete das Urteil hingegen als angemessen angesichts der Tatsache, dass der LASK entgegen der Vereinbarung der Bundesligisten zumindest vier Mannschafstrainings abgehalten habe – zu einem Zeitpunkt, als nur Kleingruppentrainings ohne Körperkontakt erlaubt waren. Diese Aktion sei als „massives Foul innerhalb der Fußballfamilie“ empfunden worden. „Man muss schon sehen, dass es eine bestimmte Vorbildwirkung gibt, die die Fußballer in der Bevölkerung haben“, meinte Wutzlhofer.

Pressekonferenz mit LASK-Trainer Valerien Ismael, LASK-Vizepräsident Jürgen Werner und Vereinspräsident Siegmund Guber
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Auf einer Pressekonferenz am 15. Mai hatte der LASK vier verbotene Mannschaftstrainings zugegeben

Das Urteil soll dem LASK in der Langfassung noch in dieser Woche zugestellt werden, danach haben die Linzer 14 Tage Zeit, das Protestkomitee anzurufen. Dessen Entscheidung würde dann wohl ein bis zwei Wochen auf sich warten lassen, und damit wäre auch der ligainterne Instanzenzug abgeschlossen.

Endgültiges Urteil vielleicht erst nach Saisonende

Nach dem Protestkomiteeurteil hätte der LASK noch eine vierwöchige Frist, um sich an das Ständige Neutrale Schiedsgericht zu wenden, das anstelle eines ordentlichen Gerichts wiederum in ein bis zwei Wochen entscheiden würde. Das endgültige Urteil dürfte laut Ligaangaben noch zweieinhalb bis drei Monate auf sich warten lassen – daher könnten der Meister und auch die Europacup-Starter erst weit nach Saisonende feststehen.

LASK-Präsident und Bundesliga-Aufsichtsratsmitglied Siegmund Gruber wusste nach eigenen Angaben nichts von den verbotenen Mannschaftstrainings, die durch ein heimlich angefertigtes Video aufgedeckt wurden. Ob dem Oberösterreicher dennoch so wie dem eingeweihten Vizepräsident Jürgen Werner sowie Trainer Valerien Ismael eine Sanktion droht, ist noch offen. Falls es eine Anzeige gebe, werde diesbezüglich ermittelt, sagte der Senat-1-Vorsitzende Manfred Luczensky. Laut Bundesliga-Vorstand Christian Ebenbauer warte man in dieser Angelegenheit vorerst zu.

Verwirrung über genaues Strafmaß

Über das genaue Strafmaß hatte zuerst Verwirrung geherrscht. Noch bevor es Informationen seitens der Liga gab, berichtete der LASK von einem Abzug von zwölf Punkten vor der Punkteteilung und einer Geldstrafe von 75.000 Euro. Wenig später präzisierte die Liga: Das Sechspunkteminus würde auch für die Abschlusstabelle des Grunddurchgangs gelten, sollte die Meisterschaft nicht fertiggespielt werden. In diesem Fall wäre Red Bull Salzburg aufgrund der besseren Tordifferenz auf Platz eins. Außerdem gab Luczensky bekannt, dass die 75.000-Euro-Pönale entfällt, wenn der LASK 50.000 Euro an einen ÖFB-Hilfsfonds für heimische Vereine überweist.