Dopingsperre gegen Camara und Koita rechtskräftig

Die dreimonatigen Dopingsperren gegen die beiden Salzburg-Spieler Mohamed Camara und Sekou Koita sind rechtskräftig. Gegen die Entscheidung der Disziplinarkommission des Europäischen Fußballverbands (UEFA) im Februar war kein Einspruch vor dem Internationalen Sportgerichtshof eingelegt worden, teilte die UEFA mit. Die Sperren laufen nun am 17. Mai ab.

Die UEFA hatte die Vorfälle nicht als vorsätzliches Dopingvergehen eingestuft. Die Spieler seien aber dafür verantwortlich, dass verbotene Wirkstoffe in ihre Körper gelangten, hieß es in der Urteilsbegründung.

Camara und Koita waren Ende des vergangenen Jahres positiv getestet worden. Beide waren „davor rund zehn Tage beim Nationalteam von Mali und erhielten dort vom Teamarzt ein Mittel gegen Höhenkrankheit verabreicht, das einen Wirkstoff enthielt, der auf der Dopingliste steht“, hatte Salzburg damals mitgeteilt. Der verantwortliche Teamarzt sei vom malischen Verband umgehend suspendiert worden.