Werner wurde nun von der Liga zur Stellungnahme aufgefordert, die Frist läuft bis 9. Juni. Dann entscheidet der Senat 2 über die weitere Vorgehensweise. Laut der ÖFB-Rechtspflegeordnung darf ein Vereinsfunktionär als Offizieller nicht gleichzeitig als Spielervermittler tätig sein oder eine gesellschaftliche Funktion bei einem derart tätigen Unternehmen innehaben. Das umfasst auch eine Beteiligung an einem solchen Unternehmen, wie die Bundesliga anführte.
Wie das Magazin „News“ Ende April berichtete, soll Werner über eine Firmenbeteiligung mit den Transferrechten von LASK-Spielern Geschäfte gemacht haben und damit gegen FIFA-Regeln verstoßen haben. Werner, der früher Spielervermittler war, später auch Berater und Sportvorstand des LASK, und seit 2019 auf seine Rolle als Vizepräsident fokussiert ist, habe diskrete Deals mit Transferrechten abgewickelt, und zwar mutmaßlich auch nach 2015 noch, als diese von der FIFA und dem ÖFB längst ausdrücklich untersagt waren. Der 59-jährige Welser bestreitet das.
LASK-Verfahren läuft parallel
Der Senat 5 (Lizenzausschuss) der Bundesliga hat gegen den LASK bereits ein Disziplinarverfahren eingeleitet. In diesem Verfahren hat der Club bis 1. Juni Zeit, eine Stellungnahme abzugeben sowie die Möglichkeit einer persönlichen Anhörung während der in der darauffolgenden Woche stattfindenden Sitzung.
In welche Richtung mögliche Sanktionen gehen könnten, ist völlig offen, da es einen Verstoß gegen das Third-Party-Ownership-Verbot (Dritteigentümer, Anm.) bisher in Österreich nicht gegeben hat. Sollte es auch internationale Transfers betreffen, liegt die Zuständigkeit bei der FIFA.