Bayern-Spieler Hernandez droht in Spanien Gefängnis

Abwehrspieler Lucas Hernandez könnte bei Bayern München wegen eines möglichen Haftantritts länger ausfallen. Der 25-Jährige muss am 19. Oktober vor einem Strafgericht in Madrid erscheinen. Dort soll Hernandez angeben, in welchem Gefängnis seiner Wahl er eine sechsmonatige Haftstrafe spätestens zehn Tage später antreten will. Die Haftstrafe war schon 2019 verhängt worden.

Fußballspieler Lucas Hernandez
Reuters/Andreas Gebert

Hintergrund des Falls ist ein handgreiflicher Streit im Februar 2017 mit seiner damaligen Freundin und heutigen Frau. Beide wurden damals wegen häuslicher Gewalt zu gemeinnütziger Arbeit und einem sechsmonatigen Kontaktverbot verurteilt. Sie versöhnten sich jedoch schnell und verreisten noch während der sechs Monate gemeinsam, berichtete die Sportzeitung „AS“. Bei der Rückkehr wurde dieser Verstoß gegen das Kontaktverbot aktenkundig und Hernandez später wegen Missachtung der Auflage zu der Haftstrafe verurteilt.

In Spanien bleibt ein Kontaktverbot auch dann bestehen, wenn es eine Versöhnung gegeben hat, damit niemand zu einer solchen Aussöhnung genötigt werden kann. Seine Frau kam glimpflicher davon, weil ihr die auferlegte Kontaktsperre im Augenblick der gemeinsamen Reise noch nicht offiziell zugestellt gewesen sei, schrieb „AS“.

Hernandez war vor zwei Jahren als Münchner Rekordeinkauf für rund 80 Millionen Euro von Atletico Madrid zum FC Bayern gewechselt. Der Weltmeister wurde wiederholt von Verletzungen gestoppt.

Bayern sichern Unterstützung zu

Die Bayern wollten sich zu den juristischen Problemen von Hernandez nicht im Detail äußern und sicherten ihm Unterstützung zu. „Zunächst einmal sind das private Dinge von Lucas Hernandez, das will ich auch nicht bewerten“, sagte Vereinspräsident Herbert Hainer am Donnerstagabend. „Er geht nächste Woche da runter, und dann wird das verhandelt, und dann sehen wir weiter.“

Auf die Frage, ob der FC Bayern Hernandez unterstütze, antwortete Hainer: „Ja, selbstverständlich.“ Von Hernandez’ Seite gab es zunächst keine Stellungnahme.