Strafe für Austria bleibt aufrecht

Die Wiener Austria startet mit drei Minuspunkten in die neue Saison der Bundesliga. Das Ständige Neutrale Schiedsgericht bestätigte am Mittwoch als letzte Instanz eine diesbezügliche Entscheidung des Ligaprotestkomitees. Auch die Geldstrafe von 20.000 Euro bleibt aufrecht. Der schwer verschuldeten Austria war im Frühjahr die Lizenz in erster Instanz aus finanziellen und rechtlichen Gründen verweigert worden.

In zweiter Instanz erhielten die „Veilchen“ die Spielberechtigung, allerdings inklusive eines Abzugs von vier Punkten und einer 20.000-Euro-Pönale durch den Ligasenat 5. Wenig später reduzierte das Protestkomitee den Abzug von vier auf drei Zähler, ließ jedoch die Höhe der Geldstrafe unverändert. Die Wiener klagten dagegen – letztlich erfolglos – beim Ständigen Neutralen Schiedsgericht.