Becker geht es in Haft „Umständen entsprechend gut“

Rund ein halbes Jahr nach Haftantritt geht es dem verurteilten Ex-Tennisstar Boris Becker nach Angaben seines Anwalts „den Umständen entsprechend gut“. Becker füge „sich konstruktiv in den Gefängnisalltag ein“, sagte Christian-Oliver Moser.

Sein Mandant könne jederzeit telefonieren und mit seiner Außenwelt kommunizieren. „Weitere Details seines Gefängnisaufenthalts unterliegen der geschützten Privatsphäre“, heißt es vom Anwalt.

Becker wurde am 29. April am Londoner Southwark Crown Court zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Er hatte seinen Insolvenzverwaltern Vermögenswerte in Millionenhöhe verschwiegen.

Die ersten Wochen verbrachte Becker im berüchtigten Wandsworth-Gefängnis im Londoner Süden. Danach wurde er ins rund 70 Kilometer von London entfernte Huntercombe-Gefängnis verlegt, das unter eine niedrigere Sicherheitsstufe fällt. In der Anstalt für straffällig gewordene Männer aus dem Ausland haben die Insassen größere Freiheiten als unter den Hochsicherheitsbedingungen in Wandsworth.

Ungewiss ist, wann Becker die Haft verlassen darf und wie sein Leben danach weitergeht. Beim Urteil hieß es, die zweite Hälfte der Haftstrafe – also unter Umständen 15 Monate – könne voraussichtlich auf Bewährung ausgesetzt werden. „Ebenso ist derzeit unklar, ob und gegebenenfalls wann er nach Deutschland abgeschoben wird“, so Moser.