Griechische Fans in Stadion
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Fußball

Griechische Fans dürfen in Stadien zurück

Die Zeit der Geisterspiele in der griechischen Super League ist ab 13. Februar vorbei. Nach zweimonatigem Fanausschluss dürfen ab kommender Woche wieder Zuschauerinnen und Zuschauer in die Stadien. Allerdings gelten strenge Auflagen.

Schonfrist gibt es künftig keine mehr. „Allein der Wurf eines Feuerwerkskörpers oder anderer Gegenstände wird künftig dazu führen, dass das nächste Heimspiel ohne Zuschauer stattfindet“, kündigte der für den Sport zuständige stellvertretende Kultusminister Giannis Vroutsis am Mittwoch in Athen an.

Die griechische Regierung hatte im Dezember angeordnet, dass für mindestens zwei Monate alle Erstligaspiele vor leeren Rängen stattfinden müssen. Die Maßnahme war die Reaktion auf die tödliche Verletzung eines Polizisten durch randalierende Hooligans.

Blick auf leeres Stadion, Vogelperspektive
IMAGO/ANE Edition/Vasilis Ververidis /Motionteam
In den vergangenen Wochen waren die Spieler von Thessaloniki bis Athen bei Partien unter sich

Ab 7. März sind zudem in allen Fußballstadien und Basketballhallen der höchsten Ligen hochauflösende Kameras vorgeschrieben. Außerdem haben Fans vom 9. April an nur noch mit elektronisch registrierten Karten Zutritt. Dabei soll die Identität des Ticketkäufers mit allen Details seines Personalausweises registriert sein. Bei internationalen Begegnungen hingegen sollen weiter die Regeln der UEFA und der FIFA gelten – Fans werden dann also nicht auf diese Weise überprüft.

Gewalt als jahrelanges Problem

Fußball, aber auch Basketball und andere beliebte Mannschaftssportarten werden in Griechenland seit Jahren von Gewalt heimgesucht. Als Hintergrund gelten unter anderem Streitigkeiten zwischen Reedern und anderen Unternehmern, die die wichtigsten Teams besitzen.

Medien werfen ihnen Mitschuld an den Ausschreitungen vor, weil sie keinen mäßigenden Einfluss auf die Anhänger ihrer Clubs nähmen. Bei manchen Hooligans konnte die Polizei jedoch auch Verbindungen zu kriminellen Vereinigungen nachweisen.